Menu
Logo

Was passiert, wenn Sie den Prozess verlieren? Das Risikomodell der Prozessfinanzierung, klar erklärt

Table of contents

Was passiert, wenn Sie den Prozess verlieren? Das Risikomodell der Prozessfinanzierung, klar erklärt

Lesezeit: 6 Minuten

Stellen Sie sich vor: Sie haben einen Anspruch von einer Million Euro. Ihr Anwalt sagt, die Chancen stehen gut. Aber dann kommt die Frage, die alles bremst.

Was passiert, wenn wir trotzdem verlieren?

Das ist keine akademische Sorge. In Deutschland gilt das sogenannte Unterliegensprinzip. Wer verliert, trägt nicht nur die eigenen Kosten. Er zahlt auch die des Gegners. Das steht in § 91 der Zivilprozessordnung. Kein Spielraum, kein Verhandeln.

Bei einem Streitwert von 100.000 Euro bedeutet das im schlimmsten Fall: Gerichtsgebühren nach dem GKG, eigene Anwaltskosten nach dem RVG, gegnerische Anwaltskosten nach dem RVG. Zusammen leicht 13.000 bis 15.000 Euro. Nur für die erste Instanz. Geht der Rechtsstreit in die zweite, verdoppelt sich das.

Für viele Menschen und Unternehmen endet die Geschichte genau hier. Nicht weil der Anspruch schwach ist. Sondern weil das Risiko zu groß ist, es herauszufinden.

Auf einen Blick

  • Bei Prozessfinanzierung trägt der Finanzierer das volle Kostenrisiko
  • Verlieren Sie, zahlen Sie nichts zurück
  • Gewinnen Sie, teilen Sie den Erlös
  • Das Modell funktioniert nur, wenn die Erfolgsprognose stimmt
  • Finanzierer Fälle deshalb so sorgfältig.

1. Was ist eigentlich das Prozesskostenrisiko?

Bevor wir zur Finanzierung kommen, lohnt ein kurzer Blick auf das, was konkret auf dem Spiel steht.

Das Prozesskostenrisiko setzt sich aus drei Blöcken zusammen:

Gerichtskosten (GKG): Bei einem Streitwert von 100.000 Euro fallen in der ersten Instanz rund 3.600 Euro an. Bei 500.000 Euro sind es bereits über 12.000 Euro. Die Gebühren steigen progressiv mit dem Streitwert.

Eigene Anwaltsgebühren (RVG): Verfahrensgebühr plus Terminsgebühr ergeben zusammen etwa 2,5 Gebührensätze. Bei 100.000 Euro Streitwert sind das circa 4.800 Euro.

Gegnerische Anwaltsgebühren: Bei vollem Unterliegen werden auch die Kosten des gegnerischen Anwalts auf Sie übertragen. Selbe Größenordnung wie Ihre eigenen.

Summe erste Instanz bei 100.000 Euro Streitwert: Rund 13.000 bis 15.000 Euro. Tendenz steil nach oben mit dem Streitwert. Mehr dazu mit konkreten Tabellen finden Sie in unserem Artikel Was kostet ein Gerichtsverfahren? GKG-/RVG-Tabelle 2026.

Das Ergebnis ist, dass ein erheblicher Teil berechtigter Klagen in Deutschland nie eingereicht wird. Nicht aus Schwäche, sondern eher aus Vorsicht.

2. Wie kehrt die Prozessfinanzierung das Risikomodell um?

Der Grundgedanke lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Ein Dritter übernimmt die Prozesskosten. Dafür erhält er im Erfolgsfall einen Anteil am Erlös.

Das entscheidende Prinzip dahinter heißt Non-Recourse. Kein Rückgriff. Wenn der Prozess verloren geht, erhält der Finanzierer nichts zurück. Es gibt keine Rückforderung, keine Nachschusspflicht, kein Risiko über das Investierte hinaus.

Für den Kläger bedeutet das eine fundamentale Verschiebung. Er zahlt nichts vor. Er zahlt nichts bei Niederlage. Er zahlt nur im Erfolgsfall, und dann aus dem Erlös. Nicht aus eigener Tasche.

Es ist im Grunde dasselbe Prinzip wie bei einer Versicherung, nur umgekehrt: Die Versicherung deckt den Schaden ab, den man erleiden könnte. Prozessfinanzierung trägt das Risiko, das man eingehen muss, um einen Schaden überhaupt geltend zu machen.

3. Was passiert konkret in jedem Szenario?

Szenarien in der Prozessfinanzierung gibt es nicht zwei, sondern vier. Und jedes verdient eine klare Antwort.

Szenario 1: Voller Erfolg

Das Gericht spricht den gesamten Streitwert zu, der Gegner erstattet die Prozesskosten. Was vom Prozessbudget nicht verbraucht wurde, fließt anteilig an die Sponsoren zurück. Aus dem erstrittenen Erlös erhalten alle Beteiligten ihren jeweiligen Anteil: die Sponsoren entsprechend ihrer Finanzierungsquote, AEQUIFIN eine Erfolgsvergütung, der Rest verbleibt beim Kläger.

Szenario 2: Teilerfolg oder Vergleich

Das ist das häufigste Szenario in der Praxis. Laut Branchendaten enden die meisten zivilrechtlichen Verfahren nicht mit einem vollständigen Urteil, sondern mit einem Vergleich. Der Erlös liegt unter dem Klageziel.

Hier greift bei AEQUIFIN der sogenannte Sponsorenschutz. Liegt der erzielte Erlös unterhalb eines vorab definierten Erwartungswerts, verschiebt sich die Quote zugunsten der Sponsoren. Sie erhalten prozentual mehr vom Erlös als ursprünglich vereinbart. Das schützt davor, dass die Plattform bei einem mageren Ergebnis überproportional profitiert, während die Sponsoren das Risiko getragen haben.

Szenario 3: Vollständige Niederlage

Kein Erlös. Kein Vergleich. Das Verfahren wird vollständig verloren.

Für die Sponsoren gilt: Das Kostenrisiko ist auf den eingesetzten Betrag begrenzt. Was vom Prozessbudget nicht verbraucht wurde, wird anteilig zurückerstattet. Es gibt keine Nachschusspflicht. Kein Verlust über das Investierte hinaus.

Für den Kläger selbst: Null. Er hat nichts vorgestreckt, er schuldet nichts zurück. Das ist die Konsequenz des Non-Recourse-Prinzips.

Szenario 4: Das Quotenbalancing scheitert

Dieses Szenario betrifft nicht den Ausgang des Prozesses, sondern seine Voraussetzung. Die Finanzierung kommt nicht zustande, weil das Prozessbudget auf der Plattform nicht vollständig eingesammelt werden kann.

In diesem Fall werden alle eingegangenen Sponsorings vollständig auf die Limitkonten der jeweiligen Sponsoren gutgeschrieben. Das Geld steht für andere Fälle wieder zur Verfügung. Kein Verlust für niemanden.

4. Prozessfinanzierung verloren – wer trägt was?

Vor dem Verfahren:
Der Kläger zahlt: 0 Euro. Die Sponsoren stellen anteilig das Prozessbudget bereit.

Bei vollständiger Niederlage:
Der Kläger zahlt: 0 Euro. Die Sponsoren verlieren maximal ihren eingesetzten Betrag.

Bei Erfolg:
Der Kläger gibt einen Anteil des Erlöses ab. Die Sponsoren erhalten ihr investiertes Kapital zurück plus einen Erlösanteil gemäß ihrer Finanzierungsquote.

Das ist kein kompliziertes Konstrukt. Es ist Risikoverteilung. Der Kläger trägt das Zeitrisiko und das emotionale Prozessrisiko. Die Sponsoren tragen das Kostenrisiko. Im Erfolgsfall teilen alle.

5. Was kostet Prozessfinanzierung, wenn man gewinnt?

Wenn Sie gewinnen, gibt der Finanzierer nicht nichts. Er erhält einen vorher vereinbarten Anteil des Netttoerlöses. Branchenüblich liegen diese Erfolgsbeteiligungen zwischen 20 und 40 Prozent. Bei AEQUIFIN wird die genaue Quote für jeden Fall individuell festgelegt, abhängig von Streitwert, Risikobewertung und Verfahrensdauer.

Das klingt nach viel. Ist es in bestimmten Fällen auch. Die entscheidende Frage ist aber nicht „wie viel gibt man ab“, sondern „was hätte man ohne Finanzierung bekommen“.

Bei einem Anspruch von einer Million Euro, den man ohne externe Finanzierung nie eingeklagt hätte: 700.000 Euro nach Abzug sind immer noch mehr als null. Das ist keine Werbung. Das ist Arithmetik.

6. Welche Nachteile hat die Prozessfinanzierung?

Die bisherige Darstellung klingt fast zu gut. Kein Risiko für den Kläger, strukturierter Schutz für Sponsoren, unabhängiger Treuhänder. Wo ist der Haken? Es gibt ihn. Und er ist real genug, um ihn klar zu benennen.

Wirtschaftliche Nachteile:

Die Erfolgsbeteiligung reduziert den Nettoerlös erheblich. Wer 1 Million Euro einklagt, 750.000 erhält und davon 30 Prozent abgibt, nimmt am Ende 525.000 Euro mit nach Hause. Das ist immer noch gut. Aber es ist nicht die volle Million.

Prozessfinanzierung ist nicht für kleine Streitwerte geeignet. Die Mindestgrenze liegt bei den meisten Anbietern bei 100.000 Euro, oft deutlich höher. Kleinere Ansprüche werden bei vielen Plattformen schlichtweg nicht finanziert, weil der Prüfaufwand im Verhältnis zum möglichen Erlös nicht rentabel ist.

Also, es wird nicht jeder Fall angenommen. Der Finanzierer prüft die Erfolgsaussichten selbst. Wer seinen Fall zu optimistisch sieht, wird möglicherweise abgelehnt. Das ist keine willkürliche Hürde, sondern ein struktureller Qualitätsfilter des Modells.

Prozessrechtliche Hinweise:

Die rechtliche Führung des Verfahrens verbleibt beim Kläger und seinem Anwalt. Bei AEQUIFIN haben Sponsoren keinen Einfluss auf die Prozessstrategie. Das ist nicht bei allen Anbietern Standard und sollte vor der Auswahl geprüft werden.

Zu den weiteren Risiken aus der Perspektive von Investoren und Klägern lesen Sie auch unseren Artikel Prozessfinanzierung und ihre Risiken.

IN NUR 5 MINUTEN:

Ergänzen Sie Ihr Portfolio mit einer der wertstabilsten Assetklassen der vergangenen Jahrzehnte. Finden Sie handverlesene Immobilienprojekte zu attraktiven Konditionen für Ihr Portfolio.

IN NUR 5 MINUTEN:

WERDEN SIE SPONSOR -
IHR EINSTIEG IN ATTRAKTIVE CHANCEN DER PROZESSFINANZIERUNG

In nur 5 Minuten: Werden Sie Sponsor - Ihr Einstieg in attraktive Chancen der Prozessfinanzierung
1
Als Sponsor registrieren
2
Fall auswählen
3
Gebotshöhe und Quote festlegen
4
Paypal oder Kreditkarte hinterlegen
5
Am Prozesserlös partizipieren

7. Prozessfinanzierung vs. Rechtsschutzversicherung vs. Prozesskostenhilfe

Es gibt drei Wege, das Kostenrisiko eines Prozesses zu begrenzen. Sie unterscheiden sich grundlegend.

Rechtsschutzversicherung deckt häufig nur bestimmte Rechtsbereiche ab, hat Wartezeiten, Selbstbeteiligungen und Deckungsausschlüsse. Sie zahlt die Kosten vor, unabhängig vom Ausgang. Für wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten oder Unternehmensklagen greift sie oft nicht.

Prozesskostenhilfe (PKH) steht nur natürlichen Personen zu, die nachweislich mittellos sind, und setzt eine „hinreichende Erfolgsaussicht“ voraus (§ 114 ZPO). Der Staat schießt vor, fordert aber bei späterem Einkommenszuwachs zurück. Kein Modell für Unternehmen.

Prozessfinanzierung ist kein Sozialleistungsmodell. Sie richtet sich an Kläger mit wirtschaftlich starken Fällen, unabhängig von ihrer Zahlungsfähigkeit. Der Unterschied? Hier entscheidet der Markt über die Finanzierungswürdigkeit und nicht die Bedürftigkeit.

Option Für wen? Voraussetzungen Kostenlogik Typische Grenzen
Rechtsschutzversicherung Privatpersonen und teils Unternehmen Versicherter Rechtsbereich, keine Ausschlüsse, Wartezeit erfüllt Zahlt Kosten vor, unabhängig vom Ausgang Selbstbeteiligung, Wartezeiten, Ausschlüsse, oft keine Unternehmensklagen
Prozesskostenhilfe (PKH) Mittellose natürliche Personen Bedürftigkeit und hinreichende Erfolgsaussicht Staat schießt Kosten vor, mögliche Rückzahlung bei späterem Einkommen Nicht für Unternehmen geeignet
Prozessfinanzierung Kläger mit wirtschaftlich starken Fällen Finanzierungswürdiger Anspruch mit Marktpotenzial Finanzierer trägt Kosten gegen Erfolgsbeteiligung Keine Sozialleistung, Fokus auf wirtschaftlich attraktive Fälle

8. Wie schützt AEQUIFIN die Sponsoren konkret?

Transparenz und treuhänderische Verwaltung sind die zwei zentralen Schutzinstrumente.

Bevor ein Fall auf der Plattform erscheint, durchläuft er eine interne Prüfung. Nur Fälle mit hinreichender Erfolgsaussicht werden veröffentlicht und für Sponsoring freigegeben.

Die eingezahlten Beträge fließen nicht direkt an den Kläger, sondern werden über einen unabhängigen Treuhänder verwaltet. Gleiches gilt für die Auszahlung im Erfolgsfall. Das Geld der Sponsoren ist damit auch dann gesichert, wenn die Plattform selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sollte.

Für jeden Fall steht außerdem ein Datenraum zur Verfügung. Dort sind Fallbeschreibung, Kostenstruktur, Beteiligungsquoten und weitere Unterlagen einsehbar. Keine schwarze Box.

9. Wann muss man den Anwalt nicht bezahlen?

Bei Prozessfinanzierung: Bei Niederlage zahlt der Kläger den Anwalt nicht aus eigener Tasche. Die Kosten werden aus dem Prozessbudget gedeckt, das die Sponsoren bereitgestellt haben.

Daneben gibt es noch das Erfolgshonorar nach § 4a RVG. Anwälte dürfen unter bestimmten Voraussetzungen ein solches vereinbaren. Das ist jedoch an strenge Bedingungen geknüpft und ersetzt keine vollständige Prozesskostendeckung.

Dritte Option: Prozesskostenhilfe nach § 114 ZPO, wenn Mittellosigkeit und Erfolgsaussicht nachgewiesen werden können.

Fazit: Das Risiko verschwindet nicht. Es wechselt den Platz.

Prozessfinanzierung schafft kein risikofreies Universum. Sie verschiebt das Risiko vom Kläger zum Finanzierer. Von der Vorab-Ungewissheit zur Nachher-Beteiligung.

Wer verliert, zahlt nichts. Wer gewinnt, teilt. Das ist das Modell in zwei Sätzen.

Ob es sich lohnt, hängt vom Fall ab. Von der Stärke des Anspruchs. Vom Streitwert. Von der Gegenseite. Bei einem berechtigten Anspruch über 100.000 Euro, der sonst gar nicht verfolgt würde, ist die Rechnung für die meisten klar.

Mehr zu den Voraussetzungen, die ein Fall erfüllen muss, finden Sie in unserem Artikel Welche Fälle kommen für eine Finanzierung in Betracht?. Den vollständigen Überblick über die Funktionsweise liefert unser Prozessfinanzierung 2026 Ratgeber.

Sie haben einen Fall und möchten prüfen, ob er sich für eine Finanzierung eignet? Zur Fallanfrage bei AEQUIFIN.

Related Titles

Einleitung Die AEQUIFIN Plattform bietet die in Deutschland einzigartige Gelegenheit, Geldgeber für Gerichtsprozesse einzuwerben. Was Anwälten aufgrund ihres Standesrechts ganz überwiegend verboten ist – als

Sie wollen klagen. Der Anspruch ist klar. Aber dann kommt die Frage, die viele abbringt: Was kostet das eigentlich? Die ehrliche Antwort: Es kommt auf

Sie haben einen klaren Anspruch. Aber der Anwalt kostet 15.000 Euro. Das Gericht noch einmal so viel. Und das Ergebnis? Ungewiss. Für viele Menschen endet