Sie wollen klagen. Der Anspruch ist klar. Aber dann kommt die Frage, die viele abbringt: Was kostet das eigentlich?
Die ehrliche Antwort: Es kommt auf den Streitwert an. Und auf den Ausgang. Wer verliert, zahlt alles. Wer gewinnt, bekommt die meisten Kosten zurück. Dazwischen liegt viel Ungewissheit.
Dieser Artikel rechnet für Sie durch.
1. Was sind Gerichtskosten überhaupt?
Wenn Sie eine Klage einreichen, entstehen zwei Kostenpositionen:
Gerichtskosten sind die Gebühren des Gerichts selbst. Sie werden nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) berechnet und richten sich nach dem Streitwert. Noch bevor das Gericht Ihre Klage dem Beklagten zustellt, müssen Sie einen Gerichtskostenvorschuss leisten. Kein Vorschuss, keine Klage.
Anwaltskosten kommen dazu. Ihr eigener Anwalt rechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Und falls Sie verlieren: Sie zahlen auch die Anwaltskosten der Gegenseite.
Das ist der entscheidende Punkt. Im Verlustfall tragen Sie drei Kostenpositionen: Gerichtsgebühren, eigene Anwaltskosten, gegnerische Anwaltskosten.
Wie hoch sind die Kosten eines Gerichtsverfahrens?
Das GKG rechnet in Gebührenstufen. Die Basis ist eine sogenannte 1,0-Gebühr, die dem jeweiligen Streitwert zugeordnet ist. Für eine Klage in erster Instanz wird die dreifache Gebühr fällig, in zweiter Instanz die vierfache, in dritter Instanz die fünffache.
Die aktuellen Gerichtskosten nach RVG/GKG (gültig ab 01.06.2025):
- 500 EUR Streitwert: 120 EUR (1. Instanz)
- 1.000 EUR: 183 EUR
- 5.000 EUR: 511,50 EUR
- 10.000 EUR: 849 EUR
- 25.000 EUR: 1.306,50 EUR
- 50.000 EUR: 1.914 EUR
- 100.000 EUR: 3.594 EUR
- 250.000 EUR: 7.374 EUR
- 500.000 EUR: 12.414 EUR
- 1.000.000 EUR: 18.714 EUR
Quelle: GKG Anlage 1 Kostenverzeichnis, Stand 2025/2026.
Für die genaue Berechnung Ihres Falles empfehlen wir den AEQUIFIN Prozesskostenrechner. In wenigen Sekunden sehen Sie Gerichts- und Anwaltskosten für jeden Streitwert.
| Streitwert | 1. Instanz (3-fach) | 2. Instanz (4-fach) | 3. Instanz (5-fach) |
|---|---|---|---|
| 500 € | 120,00 € | 160,00 € | 200,00 € |
| 1.000 € | 183,00 € | 244,00 € | 305,00 € |
| 5.000 € | 511,50 € | 682,00 € | 852,50 € |
| 10.000 € | 849,00 € | 1.132,00 € | 1.415,00 € |
| 25.000 € | 1.306,50 € | 1.742,00 € | 2.177,50 € |
| 50.000 € | 1.914,00 € | 2.552,00 € | 3.190,00 € |
| 100.000 € | 3.594,00 € | 4.792,00 € | 5.990,00 € |
| 250.000 € | 7.374,00 € | 9.832,00 € | 12.290,00 € |
| 500.000 € | 12.414,00 € | 16.552,00 € | 20.690,00 € |
| 1.000.000 € | 18.714,00 € | 24.952,00 € | 31.190,00 € |
Quelle: GKG Anlage 1 Kostenverzeichnis, gültig ab 01.06.2025. Für eine individuelle Berechnung: AEQUIFIN Prozesskostenrechner.
2. Wie hoch sind die Gerichtskosten bei verschiedenen Streitwerten? Drei konkrete Beispiele
Was kostet ein Prozess bei 10.000 EUR Streitwert?
Ein typischer Fall: Handwerkerstreit, Mietkaution, kleiner Vertragsbruch.
- Gerichtskosten (1. Instanz, GKG): 849 EUR
- Anwaltskosten eigene Seite (RVG, ca.): 1.700 bis 2.000 EUR netto
- Anwaltskosten Gegenseite: ebenfalls ca. 1.700 bis 2.000 EUR
Gesamtrisiko bei Verlust: rund 4.500 bis 4.800 EUR
Das entspricht fast der Hälfte des Streitwerts. Selbst wenn Sie gewinnen, brauchen Sie den Vorschuss zunächst aus eigener Tasche.
Was kostet ein Prozess bei 50.000 EUR Streitwert?
Baumängel, Unternehmerstreitigkeiten, größere Schadensersatzklagen.
- Gerichtskosten (1. Instanz, GKG): 1.914 EUR
- Anwaltskosten eigene Seite (RVG, ca.): 4.500 bis 5.000 EUR netto
- Anwaltskosten Gegenseite: ebenfalls ca. 4.500 bis 5.000 EUR
Gesamtrisiko bei Verlust: rund 10.000 bis 12.000 EUR
Jeder fünfte Euro des Streitwerts geht im Verlustfall drauf. Noch bevor das Urteil gesprochen wurde.
Was kostet ein Prozess bei 200.000 EUR Streitwert?
Arzthaftung, Unternehmensstreitigkeiten, größere Vertragsverletzungen.
- Gerichtskosten (1. Instanz, GKG): ca. 6.000 EUR
- Anwaltskosten eigene Seite (RVG, ca.): 12.000 bis 14.000 EUR netto
- Anwaltskosten Gegenseite: ebenfalls ca. 12.000 bis 14.000 EUR
Gesamtrisiko bei Verlust: rund 30.000 bis 34.000 EUR
Das sind 15 bis 17 Prozent des Streitwerts, die Sie im Verlustfall verlieren. Ohne einen einzigen Cent aus dem Rechtsstreit.
3. Wie hoch sind die Gerichtskosten bei einem Streitwert von 30.000 EUR?
Bei einem Streitwert von 30.000 EUR liegen die Gerichtskosten in erster Instanz bei rund 1.400 bis 1.500 EUR. Hinzu kommen Anwaltskosten beider Seiten von je ca. 3.500 bis 4.000 EUR. Bei Verlust tragen Sie alle drei Positionen selbst.
Gesamtrisiko bei 30.000 EUR Streitwert und Niederlage: rund 8.500 bis 9.500 EUR.
4. Wie hoch sind die Gerichtskosten bei einem Streitwert von 5.000 EUR?
Hier lohnt die Frage: Ist eine Klage überhaupt sinnvoll?
Gerichtskosten (1. Instanz): 511,50 EUR. Anwaltskosten beider Seiten nochmals je ca. 800 bis 1.000 EUR. Bei Niederlage zahlen Sie insgesamt rund 2.300 bis 2.500 EUR, um einen Anspruch von 5.000 EUR durchzusetzen.
Das entspricht fast 50 Prozent des Streitwerts als reines Verlustrisiko. In diesen Fällen prüfen viele zunächst den außergerichtlichen Vergleich.
5. Wer zahlt die Kosten bei einem Gerichtsverfahren?
Die Grundregel des deutschen Prozessrechts (§ 91 ZPO): Die unterliegende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das bedeutet konkret:
- Wer gewinnt, bekommt Gerichtsgebühren und eigene Anwaltskosten erstattet.
- Wer verliert, zahlt alle drei Positionen selbst.
- Bei einem Vergleich einigen sich die Parteien auf eine Kostenquote. Häufig werden die Gerichtskosten hälftig geteilt, Anwaltskosten gegeneinander aufgehoben.
- Bei einem Mahnbescheid fällt nur eine halbe Gerichtsgebühr (0,5-fach) an. Die Kosten sind damit erheblich geringer.
Wichtig: Den Gerichtskostenvorschuss zahlt der Kläger immer zuerst. Erst nach gewonnenem Urteil erfolgt die Erstattung durch die unterlegene Partei. Das bindet kurzfristig Kapital.
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6. Was ist der maximale Stundensatz, den ein Anwalt verlangen darf?
Kurze Antwort: Es gibt keinen gesetzlichen Maximalstundensatz.
Das RVG legt Mindestgebühren fest, nicht Höchstgebühren. Anwälte können per Honorarvereinbarung auch nach Stundensatz abrechnen, wenn der Mandant zustimmt. In der Praxis liegen Stundensätze in Deutschland zwischen 150 und 400 EUR, bei hochspezialisierten Kanzleien auch darüber.
Was das RVG regelt: die gesetzlichen Mindestgebühren für Verfahren ohne abweichende Vereinbarung. Diese Gebühren richten sich nach dem Streitwert und dem jeweiligen Gebührentatbestand. Das RVG-Vergütungsverzeichnis (RVG-VV)listet alle Gebührentatbestände auf.
Für einen Zivilprozess in erster Instanz sind typischerweise relevant:
- Verfahrensgebühr (Nr. 3100 RVG-VV): 1,3-fache Gebühr
- Terminsgebühr (Nr. 3104 RVG-VV): 1,2-fache Gebühr
- Einigungsgebühr (Nr. 1000 RVG-VV): 1,5-fache Gebühr (bei Vergleich)
7. RVG-Tabelle
Kurz für Sie zur Erklärung, was die Tabelle zeigt: Ein Zivilprozess in 1. Instanz kostet typischerweise 2,5 Gebührensätze (Verfahrensgebühr 1,3 + Terminsgebühr 1,2). Die Tabelle zeigt die Anwaltskosten je Anwalt netto, und das Gesamtrisiko bei Verlust (beide Anwälte + Gericht, netto).
| Streitwert | Anwaltskosten je Anwalt (netto) | Gerichtskosten (1. Instanz) | Gesamtrisiko bei Verlust (netto) |
|---|---|---|---|
| 5.000 € | ca. 835 € | 511,50 € | ca. 2.182 € |
| 10.000 € | ca. 1.535 € | 849,00 € | ca. 3.919 € |
| 25.000 € | ca. 2.870 € | 1.306,50 € | ca. 7.047 € |
| 30.000 € | ca. 3.278 € | ca. 1.450 € | ca. 8.006 € |
| 50.000 € | ca. 4.228 € | 1.914,00 € | ca. 10.370 € |
| 100.000 € | ca. 6.718 € | 3.594,00 € | ca. 17.030 € |
| 200.000 € | ca. 9.778 € | ca. 6.000 € | ca. 25.556 € |
| 500.000 € | ca. 17.520 € | 12.414,00 € | ca. 47.454 € |
Berechnung auf Basis RVG § 13, 2,5 Gebührensätze (VG 1,3 + TG 1,2), netto ohne MwSt. Abweichungen möglich je nach Fallkomplexität und Honorarvereinbarung. Quelle: RVG-Vergütungsverzeichnis.
8. Was tun, wenn die Prozesskosten zu hoch sind?
Sie haben einen berechtigten Anspruch. Aber das Geld für den Gerichtskostenvorschuss und den Anwalt fehlt. Oder das Verlustrisiko ist zu hoch. Was dann?
Drei Möglichkeiten:
- Prozesskostenhilfe (PKH): Der Staat übernimmt die Kosten, wenn Sie einkommensschwach sind und Ihr Fall Aussicht auf Erfolg hat. Nachteil: Die Hürden sind hoch, und bei Einkommensverbesserungen müssen Sie die Kosten später erstatten.
- Rechtsschutzversicherung: Falls vorhanden, übernimmt diese auch Anwalts- und Gerichtskosten. Prüfen Sie aber Wartezeiten und Deckungssummen.
- Prozessfinanzierung: Ein externer Finanzierer übernimmt alle Kosten, vollständig. Keine Vorauszahlung, kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält der Finanzierer eine Beteiligung am Erlös (typisch: 20 bis 30 Prozent). Bei Niederlage zahlen Sie nichts.
Prozessfinanzierung lohnt sich besonders ab einem Streitwert von ca. 100.000 EUR, bei Massenverfahren auch darunter. Unseren vollständigen Ratgeber finden Sie hier: Prozessfinanzierung 2026: Der vollständige Ratgeber für Kläger.
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9. Unser Fazit: Wissen schützt vor bösen Überraschungen
Ein Gerichtsverfahren kostet mehr, als die meisten ahnen. Nicht nur die Gerichtsgebühren. Sondern im Verlustfall auch die Anwaltskosten beider Seiten. Bei einem Streitwert von 50.000 EUR können das schnell 10.000 bis 12.000 EUR sein, die Sie aus eigener Tasche zahlen.
Wer seinen Anspruch kennt, die Kosten realistisch einschätzt und die richtigen Werkzeuge nutzt, trifft bessere Entscheidungen. Manchmal ist ein Vergleich klüger als ein Urteil. Manchmal lohnt sich der Kampf nur mit einem Partner, der das Kostenrisiko trägt.
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