Der Prozesskostenrechner berechnet Anwaltskosten, Gerichtskosten und die Rechtskosten der Gegenpartei für Rechtsfälle in Deutschland.
Er bildet Ihr vollständiges Kostenrisiko nach § 91 ZPO ab — inklusive der Kosten, die Sie im Unterliegensfall der Gegenseite erstatten müssten — und schlägt Ihnen daraus direkt einen passenden Finanzierungsbedarf vor.
Der wirtschaftliche Wert Ihres Anspruchs. Er bestimmt sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtsgebühren nach RVG und GKG.
Klagen mehrere Personen gemeinsam, erhöht sich die Verfahrensgebühr Ihres Anwalts nach VV 1008 — bis zu einem Gebührensatz von 2,0.
Jeder Gegner braucht im Unterliegensfall einen eigenen Erstattungsanspruch — das vervielfacht das gegnerische Kostenrisiko.
Endet die außergerichtliche Phase mit einer Einigung, fallen keine Gerichtskosten an, dafür eine Einigungsgebühr. Kommt es doch zur Klage, wird die halbe Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr angerechnet.
Rechnen Sie mit der 1. Instanz, einer Berufung oder bis zur Revision beim Bundesgerichtshof — und wählen Sie, ob das Verfahren durch Urteil oder Vergleich endet.
Alle Beträge verstehen sich inklusive der Auslagenpauschale von 20 € und 19 % Umsatzsteuer, soweit gesetzlich vorgesehen.
Der Rechner bleibt nicht beim Kostenrisiko stehen. Er nennt Ihnen direkt den Sponsoringbetrag, den Sie bei AEQUIFIN anfragen sollten: Ihr Gesamtkostenrisiko zuzüglich 5 % Puffer und Treuhandkosten, aufgerundet auf volle 1.000 €.
Bei 250.000 € Streitwert über zwei Instanzen, beendet durch Urteil, sind das 54.000 € — ein Betrag, den Sie direkt in die Fallanfrage übernehmen können. Der Fallanfrage-Assistent rechnet dort vorsichtiger: Er legt jeweils die teurere Beendigung zugrunde, Urteil oder Vergleich.
| Gesamtkostenrisiko | 50.501 € |
|---|---|
| zuzüglich 5 %, gerundet | 54.000 € |
So verändert sich das Kostenrisiko mit dem Streitwert — jeweils ein Mandant gegen einen Gegner, ohne außergerichtliche Vorbefassung, Beendigung durch Urteil.
| Streitwert | RVG-Gebühr | GKG-Gebühr | 1. Instanz | Mit Berufung | Bis zur Revision |
|---|---|---|---|---|---|
| 10.000 € | 652 € | 283 € | 4.776 € | 10.301 € | 17.660 € |
| 50.000 € | 1.357 € | 638 € | 10.036 € | 21.678 € | 37.189 € |
| 250.000 € | 2.632 € | 2.458 € | 23.082 € | 50.501 € | 86.643 € |
| 1.000.000 € | 5.502 € | 6.238 € | 51.499 € | 113.163 € | 194.161 € |
Beträge sind das Gesamtkostenrisiko. Den Finanzierungsvorschlag — Kostenrisiko zzgl. 5 % Treuhandkosten, aufgerundet auf volle 1.000 € — zeigt Ihnen der Rechner oben für Ihre Konstellation.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gerichtskosten 1. Instanz | 7.374 € |
| Eigene Anwaltskosten 1. Instanz | 7.854 € |
| Gegnerische Anwaltskosten 1. Instanz | 7.854 € |
| 2. Instanz (Gericht + beide Seiten) | 27.419 € |
| Gesamtkostenrisiko | 50.501 € |
| Finanzierungsvorschlag | 54.000 € |
Endet die Berufung stattdessen mit einem Vergleich, kommen 8.143 € Einigungsgebühren hinzu, während die Gerichtskosten um 4.916 € sinken — das Kostenrisiko steigt auf 53.729 €, der Finanzierungsvorschlag auf 57.000 €.
Ohne Streitwert kann keine Schätzung berechnet werden — er ist die Grundlage jeder Anwalts- und Gerichtsgebühr.
Alle Angaben sind eine unverbindliche Schätzung auf Basis von RVG und GKG und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Reichen Sie Ihren Fall bei AEQUIFIN ein. Registrierte Sponsoren prüfen Ihren Fall und übernehmen Ihr Kostenrisiko — Sie zahlen nur im Erfolgsfall.
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