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RVG & GKG · Stand 1. Juni 2025

Prozesskostenrechner

Der Prozesskostenrechner berechnet Anwaltskosten, Gerichtskosten und die Rechtskosten der Gegenpartei für Rechtsfälle in Deutschland.

Er bildet Ihr vollständiges Kostenrisiko nach § 91 ZPO ab — inklusive der Kosten, die Sie im Unterliegensfall der Gegenseite erstatten müssten — und schlägt Ihnen daraus direkt einen passenden Finanzierungsbedarf vor.

Kostenlos & ohne Registrierung
KostBRÄG 2025 (Stand 1. Juni 2025)
Echtzeit-Berechnung nach RVG/GKG

Fünf Angaben genügen

Streitwert

Der wirtschaftliche Wert Ihres Anspruchs. Er bestimmt sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtsgebühren nach RVG und GKG.

Anzahl Mandanten

Klagen mehrere Personen gemeinsam, erhöht sich die Verfahrensgebühr Ihres Anwalts nach VV 1008 — bis zu einem Gebührensatz von 2,0.

Anzahl Gegner

Jeder Gegner braucht im Unterliegensfall einen eigenen Erstattungsanspruch — das vervielfacht das gegnerische Kostenrisiko.

Außergerichtliche Vertretung

Endet die außergerichtliche Phase mit einer Einigung, fallen keine Gerichtskosten an, dafür eine Einigungsgebühr. Kommt es doch zur Klage, wird die halbe Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr angerechnet.

Instanzen & Vergleich

Rechnen Sie mit der 1. Instanz, einer Berufung oder bis zur Revision beim Bundesgerichtshof — und wählen Sie, ob das Verfahren durch Urteil oder Vergleich endet.

Das Ergebnis umfasst

Alle Beträge verstehen sich inklusive der Auslagenpauschale von 20 € und 19 % Umsatzsteuer, soweit gesetzlich vorgesehen.

  • Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren nach GKG)
  • Eigene Anwaltskosten 1. Instanz (Verfahrens- und Terminsgebühr)
  • Außergerichtliche Vertretung (Geschäftsgebühr, teilweise angerechnet)
  • Einigungsgebühr (1,5), wenn die Sache außergerichtlich beigelegt wird
  • Gegnerische Anwaltskosten (Kostenrisiko bei Unterliegen nach § 91 ZPO)
  • 2. Instanz – Berufung (Gerichts- und Anwaltskosten beider Seiten)
  • 3. Instanz – Revision beim BGH, mit den höheren Gebühren der BGH-Anwälte
  • Erhöhung der Verfahrensgebühr nach VV 1008 bei mehreren Mandanten
  • Einigungsgebühren und ermäßigte Gerichtskosten, wenn das Verfahren mit einem Vergleich endet

Ihr Finanzierungsvorschlag

Der Rechner bleibt nicht beim Kostenrisiko stehen. Er nennt Ihnen direkt den Sponsoringbetrag, den Sie bei AEQUIFIN anfragen sollten: Ihr Gesamtkostenrisiko zuzüglich 5 % Puffer und Treuhandkosten, aufgerundet auf volle 1.000 €.

Bei 250.000 € Streitwert über zwei Instanzen, beendet durch Urteil, sind das 54.000 € — ein Betrag, den Sie direkt in die Fallanfrage übernehmen können. Der Fallanfrage-Assistent rechnet dort vorsichtiger: Er legt jeweils die teurere Beendigung zugrunde, Urteil oder Vergleich.

250.000 € Streitwert, zwei Instanzen, Urteil
54.000 €
Gesamtkostenrisiko 50.501 €
zuzüglich 5 %, gerundet 54.000 €

Prozesskostenrechnung – ein Beispiel

So verändert sich das Kostenrisiko mit dem Streitwert — jeweils ein Mandant gegen einen Gegner, ohne außergerichtliche Vorbefassung, Beendigung durch Urteil.

Streitwert RVG-Gebühr GKG-Gebühr 1. Instanz Mit Berufung Bis zur Revision
10.000 € 652 € 283 € 4.776 € 10.301 € 17.660 €
50.000 € 1.357 € 638 € 10.036 € 21.678 € 37.189 €
250.000 € 2.632 € 2.458 € 23.082 € 50.501 € 86.643 €
1.000.000 € 5.502 € 6.238 € 51.499 € 113.163 € 194.161 €

Beträge sind das Gesamtkostenrisiko. Den Finanzierungsvorschlag — Kostenrisiko zzgl. 5 % Treuhandkosten, aufgerundet auf volle 1.000 € — zeigt Ihnen der Rechner oben für Ihre Konstellation.

Im Detail: 250.000 € Streitwert, 1. und 2. Instanz, Urteil

Position Betrag
Gerichtskosten 1. Instanz 7.374 €
Eigene Anwaltskosten 1. Instanz 7.854 €
Gegnerische Anwaltskosten 1. Instanz 7.854 €
2. Instanz (Gericht + beide Seiten) 27.419 €
Gesamtkostenrisiko 50.501 €
Finanzierungsvorschlag 54.000 €

Endet die Berufung stattdessen mit einem Vergleich, kommen 8.143 € Einigungsgebühren hinzu, während die Gerichtskosten um 4.916 € sinken — das Kostenrisiko steigt auf 53.729 €, der Finanzierungsvorschlag auf 57.000 €.

Was der Rechner nicht abdeckt

  • × Kosten für Zeugen und Sachverständige
  • × Reisekosten von Anwälten und Parteien
  • × Kosten der Zwangsvollstreckung
  • × Ein vorgeschaltetes gerichtliches Mahnverfahren
  • × Eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof

Ohne Streitwert kann keine Schätzung berechnet werden — er ist die Grundlage jeder Anwalts- und Gerichtsgebühr.

Alle Angaben sind eine unverbindliche Schätzung auf Basis von RVG und GKG und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Kostenrisiko berechnet — und jetzt?

Reichen Sie Ihren Fall bei AEQUIFIN ein. Registrierte Sponsoren prüfen Ihren Fall und übernehmen Ihr Kostenrisiko — Sie zahlen nur im Erfolgsfall.

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