Manchmal ist die Ironie des Rechtsalltags kaum zu ertragen. Der Anwalt sagt, der Fall ist stark. Die Rechtslage ist klar. Und trotzdem bleibt die berechtigte Forderung in der Schublade, weil die Gegenseite auf Zeit spielt, weil ein Konzern seinen Anwalt ohnehin auf Jahresretainer hat und weil der Kläger schlicht nicht weiß, wie er 15.000 Euro Prozesskostenrisiko stemmen soll. Die Prozessfinanzierung für Privatpersonen könnte eine andere Seite der Medaille darstellen.
Prozessfinanzierung gilt grundsätzlich in der öffentlichen Wahrnehmung fast ausschließlich als Instrument der Großen. Konzerne, die Kartellschäden einklagen. Fonds, die internationale Schiedsverfahren über Millionen führen. Dass auch eine Privatperson davon profitieren kann, wissen die wenigsten und das kostet viele Betroffene bares Geld.
Auf einen Blick
- Prozessfinanzierung steht auch Privatpersonen offen und nicht nur Konzernen oder Kanzleien
- Die entscheidenden Kriterien sind Erfolgsaussicht, Bonität der Gegenseite und ein Streitwert ab ca. 10.000 bis 25.000 Euro
- Typische Fälle für private Kläger: Erbstreitigkeiten, Kapitalanlageschäden, Arzthaftung, große Verbraucherklagen
- Im Erfolgsfall gibt der Kläger 20 bis 40 Prozent des erstrittenen Betrags ab; bei einer Niederlage zahlt er nichts
- AEQUIFIN hat einen dedizierten Einreichungsweg für Privatpersonen und ermittelt die Konditionen durch ein offenes Bieterverfahren unter mehreren Sponsoren
1. Geht das überhaupt? Privatpersonen und Prozessfinanzierung
Die kurze Antwort: Ja.
Die etwas längere: Es hängt vom jeweiligen Fall ab.
Prozessfinanzierung funktioniert nach einem einfachen wirtschaftlichen Prinzip. Ein externer Finanzierer übernimmt die vollständigen Verfahrenskosten. Das heißt, Anwalt, Gericht, Sachverständige und im Verlustfall auch die Kosten der Gegenseite. Gewinnt der Kläger, bekommt der Finanzierer einen vereinbarten Anteil am Erlös. Verliert er, trägt er den Schaden allein.
Das Modell kennt keine Standesschranke. Was zählt, ist die Qualität des Anspruchs, nicht die Rechtsform des Klägers.
In der Praxis hat sich der Markt lange auf Großverfahren konzentriert. Klassische Prozessfinanzierer wie FORIS oder LEGIAL setzen Mindeststreitwerte von 100.000 Euro an, schlicht weil Due-Diligence und Verwaltungsaufwand bei kleinen Fällen die Marge auffressen. Für viele Privatpersonen bedeutete das jahrelang:
Pech gehabt.
Neuere Marktplatz-Modelle haben diese Logik aufgebrochen. Weil auf Plattformen wie AEQUIFIN mehrere Sponsoren einen Fall gemeinsam finanzieren können, lassen sich auch Fälle darstellen, die für einen einzelnen institutionellen Investor zu klein wären. Die Zugangsschwelle für private Kläger sinkt mit.
2. Welche Fälle kommen für Privatpersonen in Betracht?
Nicht jeder Streit eignet sich. Aber das Spektrum ist erheblich breiter als viele annehmen. Typische Fallkategorien für private Kläger:
- Erbstreitigkeiten. Pflichtteilsansprüche, Testamentsanfechtungen oder Auseinandersetzungen zwischen Erbengemeinschaften haben oft die richtige Kombination aus substanziellem Streitwert, klarer Rechtslage und einem Gegner, der im Erfolgsfall zahlen kann.
- Kapitalanlageschäden. Banken mit fehlerhaften Anlageprodukten, Fondsemittenten, die Risiken nicht offengelegt haben, Vermögensberater mit nachweisbaren Pflichtverletzungen. Die Schadenshöhe ist oft erheblich, der Gegner in der Regel zahlungsfähig.
- Arzthaftung. Juristisch komplex, aber ein anerkanntes Feld. Sachverständigenkosten allein können einen normalen Haushalt überfordern. Voraussetzung ist ein klar belegter Behandlungsfehler und ein Schaden, der sich in Zahlen ausdrücken lässt.
- Große Verbraucherklagen. Bei teuren Produkten mit verschwiegenen Mängeln, Baustreitigkeiten oder Forderungsausfällen gegenüber einem zahlungsfähigen Schuldner, sofern der Streitwert ausreichend hoch ist.
Was nicht funktioniert, lässt sich ebenso klar benennen. Streitigkeiten mit geringem Streitwert, einem zahlungsunfähigen Gegner oder einer juristisch unklaren Ausgangslage scheiden grundsätzlich aus. Prozessfinanzierung ist kein Instrument der letzten Hoffnung. Sie funktioniert dort, wo ein Anspruch gut begründet ist, aber das Kostenrisiko den Weg versperrt.
Was muss erfüllt sein?
- Erfolgsaussicht über 50 Prozent. Wer in jedem zweiten Fall verliert, macht kein tragfähiges Geschäftsmodell. Die interne Prüfung ist entsprechend streng. Ein erfahrener Anwalt, der den Fall klar einschätzt, ist keine Pflicht, aber eine erhebliche Hilfe.
- Zahlungsfähiger Gegner. Ein Urteil gegen einen Schuldner, der nichts hat, ist das Papier nicht wert, auf dem es steht. Bei Unternehmen, Banken und Versicherungen auf der Gegenseite ist das in der Regel kein Problem. Bei Privatpersonen kommt es auf den Einzelfall an.
- Ausreichender Streitwert. Unter 10.000 Euro ist eine Finanzierung kaum darstellbar. Ab 25.000 Euro wird es interessant, ab 50.000 Euro wird die Prüfung konkret. Was ein Verfahren in Ihrem Fall kostet und ob sich eine Finanzierung rechnet, zeigt der AEQUIFIN Prozesskostenrechner.
- Monetarisierbare Forderung. Rein ideelle Ziele ohne finanziellen Kern scheiden grundsätzlich aus. Der Anspruch muss sich in einem konkreten Geldbetrag ausdrücken lassen.
Eine vollständige Übersicht aller Kriterien bietet der Artikel Prozessfinanzierung Voraussetzungen.
Was geben Sie im Erfolgsfall ab?
Im Verlustfall zahlt der Kläger nichts. Das ist keine Marketingformulierung, sondern die strukturelle Grundlage des Modells. Der Finanzierer trägt den vollständigen Schaden.
Im Erfolgsfall gibt der Kläger einen Teil des erstrittenen Betrags ab. Bei klassischen Direktfinanzierern liegt dieser Anteil zwischen 20 und 40 Prozent, oft gestaffelt nach Streitwert. Wer 300.000 Euro erstreitet und 30 Prozent abgibt, hat am Ende 210.000 Euro und hätte ohne Finanzierung möglicherweise gar nichts bekommen.
Bei AEQUIFIN entsteht dieser Prozentsatz nicht durch ein internes Preisblatt, sondern durch ein offenes Bieterverfahren. Mehrere Sponsoren geben Angebote ab und konkurrieren um die günstigsten Konditionen für den Kläger. Das Quotenbalancing-Verfahren führt strukturell zu marktgerechten Preisen.
In nur 5 Minuten: Werden Sie Sponsor - Ihr Einstieg in attraktive Chancen der Prozessfinanzierung
1
Als Sponsor registrieren
2
Fall auswählen
3
Gebotshöhe und Quote festlegen
4
Paypal oder Kreditkarte hinterlegen
5
Am Prozesserlös partizipieren
3. Vor- und Nachteile für Prozessfinanzierung Privatpersonen im Klartext
Prozessfinanzierung hat echte Stärken. Wer ohne eigene Mittel keinen Anwalt beauftragen kann, bekommt Zugang zu einem vollständig finanzierten Verfahren.
Die konkreten Vorteile:
- Vollständiges Kostenrisiko fällt weg, alos Anwalt, Gericht, Sachverständige, gegnerische Kosten
- Eigene Liquidität bleibt unangetastet
- Professionelle Unterstützung bei der Fallführung inklusive
- Bei Niederlage keine Nachschusspflicht
Es gibt aber auch Schwächen, die offen benannt werden müssen:
- Ein Teil des erstrittenen Betrags fließt an den Finanzierer, das ist der Preis für die Risikoübernahme
- Bei klassischen Direktfinanzierern redet der Finanzierer oft mit bei der Prozessstrategie und besonders bei der Frage, ob ein Vergleich angenommen werden soll. Das kann zu Interessenkonflikten führen, wenn der Kläger kämpfen will und der Finanzierer kalkuliert
Beim Marktplatz-Modell ist diese Konstellation weniger ausgeprägt, weil kein einzelner Investor dominante Kontrolle ausübt. Die Finanzierungsoptionen im Überblick beschreibt der Artikel Prozessfinanzierung Optionen.
So läuft die Prozessfinanzierung für Privatpersonen bei AEQUIFIN ab
Der Einstieg ist unkompliziert. Über den Einreichungsweg für Privatpersonen stellen Sie Ihren Fall strukturiert vor. Mit Rechtsgebiet, Streitwert, Verfahrensstand und beteiligten Parteien nimmt die Plattform alles digital auf. AEQUIFIN prüft den Fall und leitet ihn an geeignete Sponsoren weiter. Die Angebote entstehen durch das Bieterverfahren, der Vertrag wird auf Basis des Marktpreises abgeschlossen.
Den vollständigen Ablauf beschreibt die Seite Ablauf einer Prozessfinanzierung. Aktuelle Fälle auf der Plattform sind im Fall-Überblick einsehbar.







