Die Zahl der Neueingänge bei den deutschen Zivilgerichten ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Der Grund ist selten, dass weniger gestritten wird. Häufig scheitert die Durchsetzung eines berechtigten Anspruchs schlicht am Kostenrisiko: Wer klagt und verliert, trägt nach § 91 ZPO nicht nur die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten, sondern muss auch die des Gegners erstatten.
Genau hier setzen Prozessfinanzierer an. Sie übernehmen die Kosten des Verfahrens und damit das finanzielle Risiko. Im Erfolgsfall erhalten sie eine vertraglich vereinbarte Beteiligung am Prozesserlös. Geht der Prozess verloren, zahlt der Anspruchsinhaber nichts.
Dieser Artikel erklärt, was ein Prozessfinanzierer leistet, was er kostet, wer die gegnerischen Anwaltskosten trägt, welche Anbieter 2026 in Deutschland aktiv sind – und worin sich AEQUIFIN von klassischen Prozessfinanzierern unterscheidet.
Auf einen Blick
- Ein Prozessfinanzierer übernimmt die Verfahrenskosten gegen eine Beteiligung am Prozesserlös.
- Bei Niederlage trägt der Prozessfinanzierer das gesamte Kostenrisiko – einschließlich der erstattungspflichtigen Kosten der Gegenseite nach § 91 ZPO.
- Die Erfolgsbeteiligung liegt am deutschen Markt überwiegend zwischen 20 und 40 Prozent, meist gestaffelt nach Erlöshöhe.
- Klassische Direktfinanzierer verlangen in der Regel Mindeststreitwerte ab 50.000 bis 100.000 Euro.
- Die meisten Anbieter veröffentlichen ihre Quote nicht, sondern vereinbaren sie individuell nach Einzelfallprüfung.
- AEQUIFIN arbeitet als Marketplace: Mehrere Sponsoren finanzieren einen Fall gemeinsam, die Quote entsteht in einem transparenten Bieterverfahren.
1. Was ist ein Prozessfinanzierer?
Ein Prozessfinanzierer ist ein Unternehmen, das die Kosten eines Rechtsstreits übernimmt und dafür im Erfolgsfall einen Anteil am erstrittenen Betrag erhält. Er ist kein Kreditgeber: Es fallen keine Zinsen an, es gibt keine Raten, und es besteht keine Rückzahlungspflicht, wenn der Prozess verloren geht.
Finanziert werden typischerweise:
- Gerichtskosten
- die eigenen Anwaltskosten
- Kosten für Sachverständige und Gutachten
- Zeugenauslagen
- die erstattungspflichtigen Anwaltskosten der Gegenseite im Unterliegensfall
Was sind die wichtigsten Merkmale eines Prozessfinanzierers?
Kein Kostenrisiko für den Anspruchsinhaber. Bei einer Niederlage trägt der Prozessfinanzierer die übernommenen Kosten. Eine Nachschusspflicht gibt es nicht.
Vergütung nur im Erfolgsfall. Der Finanzierer erhält seinen Anteil ausschließlich dann, wenn tatsächlich Geld fließt – durch Urteil oder durch Vergleich.
Prüfung vor der Zusage. Vorab werden die Erfolgsaussichten, die Zahlungsfähigkeit des Gegners und die Wirtschaftlichkeit des Falls geprüft. Marktüblich ist eine geforderte Erfolgswahrscheinlichkeit von etwa 60 bis 70 Prozent.
Die Prozessführung bleibt beim Anspruchsinhaber. Der Finanzierer führt den Prozess nicht selbst. Entscheidungen über Klage, Vergleich und Rechtsmittel treffen der Anspruchsinhaber und sein Anwalt – schon weil die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (§ 4 RDG) erlaubnispflichtig ist.
So lassen sich berechtigte Ansprüche durchsetzen, ohne die teilweise hohen Kosten eines Rechtsstreits selbst vorfinanzieren zu müssen.
2. Was kostet ein Prozessfinanzierer?
Ein Prozessfinanzierer verlangt kein Honorar im Voraus. Seine Vergütung ist die Erfolgsbeteiligung: ein prozentualer Anteil am tatsächlich erzielten Erlös.
Am deutschen Markt bewegt sich diese Beteiligung überwiegend zwischen 20 und 40 Prozent. Üblich ist eine Staffelung – ein höherer Prozentsatz auf die ersten Erlösanteile, ein niedrigerer auf darüber hinausgehende Beträge, etwa 30 Prozent bis 500.000 Euro und 20 Prozent auf alles darüber. Nach oben hat das Europäische Parlament in seiner Entschließung zur verantwortungsvollen privaten Prozessfinanzierung eine Obergrenze von 40 Prozent empfohlen.
Drei Punkte werden dabei regelmäßig übersehen:
- Die Quote bezieht sich auf den tatsächlich vereinnahmten Betrag, nicht auf das Klageziel. Wer 1 Million Euro einklagt und sich auf 400.000 Euro vergleicht, teilt 400.000 Euro.
- Ein Vergleich löst die Beteiligung genauso aus wie ein Urteil.
- Die meisten Anbieter veröffentlichen ihre Quote nicht. FORIS weist auf der eigenen Website ausdrücklich darauf hin, dass die Höhe der Beteiligung „individuell vereinbart“ wird; Omni Bridgeway beschreibt seine Konditionen als „maßgeschneidert“.
Für Anspruchsinhaber bedeutet das: Die Konditionen stehen erst nach einer Einzelfallprüfung fest und lassen sich zwischen Anbietern kaum im Voraus vergleichen.
3. Wer zahlt die gegnerischen Anwaltskosten?
Das ist die wichtigste Frage – und der Punkt, an dem sich Prozessfinanzierung von einem Darlehen unterscheidet.
Nach § 91 Absatz 1 ZPO hat die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und dem Gegner die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu erstatten. Wer ohne Finanzierung klagt und verliert, zahlt also doppelt: die eigenen Kosten und die der Gegenseite.
Bei einer Prozessfinanzierung übernimmt der Finanzierer dieses Risiko. Führt das Verfahren zu keinem Erlös, trägt er die Gerichtskosten, die eigenen Anwaltskosten, die Kosten für Sachverständige und Zeugen sowie die erstattungspflichtigen Kosten des Gegners. Der Anspruchsinhaber zahlt nichts.
4. Wie funktioniert ein Prozessfinanzierer?
Der Ablauf folgt in der Regel vier Schritten.
- Fall einreichen. Der Anspruchsinhaber schildert den Sachverhalt, nennt den Streitwert und reicht die ersten Unterlagen ein. Bei AEQUIFIN geschieht das digital über das Case Inquiry Tool.
- Prüfung. Der Prozessfinanzierer bewertet Erfolgsaussichten, Bonität des Gegners und Wirtschaftlichkeit. Klassische Anbieter prüfen manuell durch Juristen, was mehrere Wochen dauern kann. AEQUIFIN setzt auf einen KI-gestützten Vorprozess und liefert die Ersteinschätzung deutlich schneller.
- Finanzierungszusage und Quote. Anspruchsinhaber und Finanzierer einigen sich auf die Beteiligungsquote. Bei klassischen Anbietern wird sie bilateral verhandelt, bei AEQUIFIN entsteht sie im Quotenbalancing-Verfahren.
- Verfahren und Auszahlung. Das Verfahren wird geführt, der Anspruchsinhaber behält die volle Kontrolle über seine Klage. Im Erfolgsfall wird der Erlös nach der vereinbarten Quote verteilt.
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5. Welche Prozessfinanzierer gibt es in Deutschland 2026?
Der deutsche Markt teilt sich in zwei Modelle. Klassische Direktfinanzierer setzen eigenes Kapital ein und entscheiden intern über jeden Fall. Marketplace-Modelle vermitteln zwischen Anspruchsinhabern und mehreren Sponsoren, die einen Fall gemeinsam finanzieren.
| Anbieter | Modell | Mindeststreitwert (DE) | Erfolgsbeteiligung | Zielgruppe |
| AEQUIFIN | Marketplace mit Quotenbalancing | kein fester Mindeststreitwert veröffentlicht | entsteht im Bieterverfahren; vor Vertragsschluss transparent einsehbar | Privatpersonen, Unternehmen, Kanzleien |
| FORIS AG | Direktfinanzierer | 100.000 € (AT 250.000 €, CH 500.000 €, übriges Ausland 1 Mio. €) | nicht veröffentlicht – laut eigener Website „individuell vereinbart“ | Unternehmen, Kanzleien |
| Omni Bridgeway | Direktfinanzierer (Commercial + Consumer) | Commercial: individuell; Consumer: typ. Streitwerte 2.000–5.000 € | nicht veröffentlicht – „maßgeschneidert“ | Institutionelle, Unternehmen, Verbraucher |
| LEGIAL AG (ERGO) | Direktfinanzierer | auf Anfrage | nicht veröffentlicht | Unternehmen, Kanzleien |
| Nivalion AG | Direktfinanzierer | auf Anfrage | nicht veröffentlicht | Unternehmen, Institutionelle |
| Burford Capital | Direktfinanzierer | auf Anfrage (Großverfahren) | nicht veröffentlicht; Medienberichte nannten rund 30 % | Institutionelle, Großunternehmen |
Hinweis: Roland ProzessFinanz AG, die in vielen älteren Vergleichstabellen noch als eigenständiger Anbieter geführt wird, ist nach dem 2019 angekündigten Zusammenschluss mit IMF Bentham und Omni Bridgeway seit 2020 Teil von Omni Bridgeway.
Was macht AEQUIFIN als Prozessfinanzierer anders?
AEQUIFIN ist kein klassischer Direktfinanzierer, sondern ein Marketplace. Statt eigenes Budget einzusetzen, verbindet die Plattform Anspruchsinhaber mit Sponsoren, die bereit sind, einzelne Fälle zu finanzieren. Die Finanzierung eines Falls verteilt sich auf mehrere Sponsoren, die jeweils einen Teil des Prozessbudgets übernehmen.
Das Herzstück des Modells ist das Quotenbalancing-Verfahren. Sponsoren geben Gebote ab und legen selbst fest, wie viel sie sponsern und welchen Erlösanteil sie dafür erwarten. AEQUIFIN berechnet daraus eine Verteilung, die alle Gebote berücksichtigt. Anders als bei den meisten Direktfinanzierern ist die Quote damit nicht das Ergebnis einer bilateralen Verhandlung, sondern eines offenen Bieterverfahrens – und vor Vertragsschluss einsehbar.
Weitere Unterschiede zu klassischen Anbietern:
- Zugang auch bei kleineren Streitwerten und für Privatpersonen
- vollständig digitaler Einreichungsprozess
- KI-gestützte Fallbewertung statt wochenlanger manueller Prüfung
- transparente Fallübersicht mit Prozessbudget, Klageziel und Finanzierungsfortschritt
- AEQUIFIN-Sponsorenschutz: Fällt der Prozesserlös unerwartet niedrig aus, erhöht sich die Beteiligungsquote der Sponsoren automatisch
6. Prozessfinanzierer oder Rechtsschutzversicherung?
Beide senken das Kostenrisiko, aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Eine Rechtsschutzversicherung muss bereits bestehen, bevor der Streit entsteht, und kostet laufend Prämie. Ein Prozessfinanzierer lässt sich auch dann noch einschalten, wenn der Konflikt längst da ist, kostet vorab nichts und wird nur im Erfolgsfall am Erlös beteiligt. Gegenüber der Prozesskostenhilfe entfallen zudem die Einkommensprüfung und die Rückzahlungspflicht.
→ Ausführlicher Vergleich: „Prozessfinanzierung oder Rechtsschutzversicherung: Was ist der Unterschied?“
7. Wann ist ein Prozessfinanzierer die richtige Wahl?
Ein Prozessfinanzierer kommt in Frage, wenn drei Bedingungen erfüllt sind.
Erstens: klare Erfolgsaussichten. Der Anspruch muss rechtlich vertretbar und mit Beweisen unterlegt sein. Eine Erfolgschance von 50 zu 50 reicht den meisten Finanzierern nicht aus.
Zweitens: ein zahlungsfähiger Gegner. Ein gewonnenes Urteil gegen eine insolvente Partei hat keinen wirtschaftlichen Wert.
Drittens: ein ausreichender Streitwert. Der zu erwartende Erlös muss die Verfahrenskosten wirtschaftlich rechtfertigen.
Wer unsicher ist, ob sein Fall diese Kriterien erfüllt, kann das vorab mit dem Prozesskostenrechner von AEQUIFIN einschätzen.
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Bei AEQUIFIN reichen Sie Ihren Fall digital ein und erhalten eine schnelle Ersteinschätzung. Erst wenn der Fall geprüft und finanziert ist, wird er für Sponsoren sichtbar.
Fall einreichen → /de/registration · Prozesskostenrechner → /de/litigation-cost-calculator







