Ablauf einer Prozessfinanzierung


Zur Nutzung der AEQUIFIN-Plattform ist eine Registrierung erforderlich. Durch Absenden des Registrierungsformulars akzeptiert der Benutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AEQUIFIN-Plattform und bestätigt, dass er die Datenschutzerklärung gelesen hat und damit einverstanden ist.

Nach dem Absenden des Registrierungsformulars erhält der Nutzer eine E-Mail mit einem Aktivierungslink an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Durch Klicken des Aktivierungslinks bestätigt der Nutzer die Richtigkeit der von ihm angegebenen E-Mail-Adresse (Double-Opt-In Verfahren).

Der Plattformteilnehmer wird durch AEQUIFIN nach einer internen Prüfung über eine erfolgreiche Registrierung per E-Mail informiert (Anmeldebestätigung). Mit der Anmeldebestätigung kommt ein Vertrag zur Nutzung der AEQUIFIN-Plattform zustande (Plattformvertrag).

Der Teilnehmer erhält einen persönlichen Benutzer-Account und ist mit seiner Benutzer-Kennung sowie dem selbst gewählten Passwort zur Nutzung der AEQUIFIN-Plattform berechtigt.

Bei der Registrierung wählt der Benutzer, wie er die AEQUIFIN-Plattform nutzen möchte. Möglich sind:

  • als Betroffener
  • als Sponsor
  • als Registrierter Rechtsanwalt

Als registrierte Plattformnutzer können Betroffene auf der Seite „Fallanfrage einreichen“ eine Fallanfrage einreichen. Sollte ein Betroffener noch keinen mandatierten Rechtsanwalt haben, kann er einen geeigneten Rechtsanwalt über die AEQUIFIN-Plattform finden (siehe: Die Plattform nutzen - 1.).

Ein Betroffener hat auch die Möglichkeit, als Sponsor die AEQUIFIN-Plattform zu nutzen, wenn er bei Registrierung zusätzlich die Auswahloption „Registrieren als Sponsor“ angibt.

Sponsoren haben Zugriff auf die auf der AEQUIFIN-Plattform veröffentlichten Fälle (siehe: Die Plattform nutzen - 3.). Sie haben die Möglichkeit, während der Fragen-Phase eines Falls Fragen an den über die AEQUIFIN-Plattform registrierten Rechtsanwalt zu richten (siehe: Die Plattform nutzen - 4.) sowie als Sponsoren am AEQUIFIN-Quotenbalancing teilzunehmen und Fälle finanziell zu unterstützen (siehe: Die Plattform nutzen - 5.).

Ein als Sponsor registrierter Benutzer kann über die Seite „Fallanfrage einreichen“ auch Fallanfragen einreichen, wenn er bei der Registrierung zusätzlich die Auswahloption „Registrieren als Betroffener“ angibt.

Sponsoring-Limit

Das Sponsoring-Limit berechtigt zur Abgabe eines Sponsoringangebotes.

Ein registrierter Sponsor hat ein persönliches Sponsoring-Limit. Dieses gibt vor, in welcher Höhe er insgesamt maximal Sponsorings auf der AEQUIFIN-Plattform tätigen kann. Bereits erfüllte Zahlungsverpflichtungen aus einem Sponsoring werden nicht mehr auf das Sponsoring-Limit angerechnet.

Das Sponsoring-Limit wird wie folgt festgelegt:

Mit einer Registrierung erhält ein Sponsor ein Startlimit von zunächst 0 EUR. Dieses Limit kann im Benutzerprofil unter "Mein Sponsoring-Limit" oder bei direkt bei Abgabe eines Sponsoringgebots (nur Paypal) erhöht werden: (siehe auch: 11. Das AEQUIFIN Sponsoring-Limit).

Der Sponsor erhöht sein persönliches Sponsoring-Limit via Vorkasse. Hierzu kann er aus zwei Optionen wählen:

  1. Erhöhung des Sponsoring-Limits per Banküberweiung:
    Der Sponsor überweist den gewünschten Betrag auf das Treuhandkonto seines persönlichen Limittreuhänders. Das Limit steht nach Eingang der Überweisung und Erfassung durch den Limittreuhänder für ein Sponsoring auf der Plattform bereit (Dauer ca. 5-10 Werktage).
  2. Erhöhung des Sponsoring-Limit per Paypal:
    Der Sponsor zahlt den gewünschten Betrag das Paypal-Treuhandkonto des Limittreuhänders ein. Der Betrag steht unmittelbar für ein Sponsoring auf der Plattform zur Verfügung. (abzüglich der Gebühren des Zahlungsdienstleisters).
Der Sponsor erhöht sein persönliches Sponsoring-Limit durch Bereitstellung einer Garantie:

  1. Erhöhung des Sponsoring-Limits durch Bereitstellung einer Bankgarantie.
  2. Erhöhung des Sponsoring-Limit durch Bereitstellung einer sonstigen Garantie.

Weitere Details zu den Möglichkeiten mit Bankgarantien gerne telefonisch unter +49 89 273727000 (siehe auch: 11. Das AEQUIFIN Sponsoring-Limit).

Rechtsanwälte die die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, um in Deutschland als Rechtsanwalt tätig zu sein, können sich auf der Plattform registrieren.

Bei der Registrierung ist die Zugehörigkeit zu einer Rechtsanwaltssozietät bzw. Rechtsanwaltsgesellschaft oder anderen Vereinigungen von Rechtsanwälten anzugeben.

Der registrierte Rechtsanwalt kann Rechtsgebiete nennen, in denen er Interesse an der Übernahme von Mandaten hat. Er kann per E-Mail eine Benachrichtigung über nicht mandatierte Fallanfragen erhalten. Außerdem kann er sein Interesse an einer Mandatsübernahme über die AEQUIFIN-Plattform anzeigen (siehe: Die Plattform nutzen - 1.a). Zusätzlich erstellt er für seine mandatierten Fälle in einem Case Concept die Informationsgrundlage für die Sponsoren (siehe: Die Plattform nutzen - 2.).

Nach Erhalt des benötigten Sponsorings verfolgt der registrierte Rechtsanwalt das Klageziel. Er agiert unabhängig auf der Basis des von ihm erstellen Case Concepts und verantwortet die Verwendung der Sponsoring-Mittel (siehe: Die Plattform nutzen - 6.).

Nach der Registrierung auf der AEQUIFIN-Plattform können Betroffene eine Fallanfrage einreichen. Sie füllen dazu den Online-Fragebogen unter „Fallanfrage einreichen“ aus.

Nach einer internen Vorprüfung durch die AEQUIFIN-Plattform werden auf der AEQUIFIN-Plattform registrierte Rechtsanwälte im Falle der Zustimmung des Betroffenen automatisch über die Fallanfrage informiert. Diese treten bei Interesse an einer Vertretung über die AEQUIFIN-Plattform mit dem Betroffenen in Verbindung.

Der Betroffene wählt aus, welchen auf der Plattform registrierten Rechtsanwalt er für den Fall mandatiert. Der Abschluss einer Mandatsvereinbarung mit einem auf der AEQUIFIN-Plattform registrierten Rechtsanwalt ist Voraussetzung für die weitere Bearbeitung eines Falls auf der AEQUIFIN-Plattform.

Auf der AEQUIFIN-Plattform registrierte Rechtsanwälte können unter „Neuen Fall anlegen“ einen bereits mandatierten Fall auf der AEQUIFIN-Plattform einreichen und ein Case Concept erstellen (siehe: Die Plattform nutzen - 2.).

In diesem Fall entfällt eine interne Vorprüfung durch AEQUIFIN.

Der auf der AEQUIFIN-Plattform registrierte Rechtsanwalt erstellt in einem Case Concept die Informationsgrundlage für die Sponsoren. Zu diesem Zeitpunkt sind die Angaben des Mandanten überprüft und die Fallstrategie ist festgelegt. Der registrierte Rechtsanwalt verantwortet die Richtigkeit, Vollständigkeit und Anonymisierung des Case Concepts.

Das Case Concept enthält:

  • Executive Summary
    Wesentliche Informationen zum Fall einschließlich einer Bewertung der Risiken und Chancen. Personenbezogene Daten werden nach den Regeln des Presserechts behandelt und bei Bedarf oder auf Wunsch der Plattformteilnehmer anonymisiert.
  • Klageziel
    Im Case Concept ist ein Klageziel bestmöglich anzugeben:
    1. Bei Fällen mit finanziellem Klageziel des Betroffenen ist das Klageziel die Höhe der Forderung, die gegenüber der gegnerischen Partei geltend gemacht oder abgewehrt wird.
    2. Bei Fällen ohne finanzielles Klageziel, also wenn kein konkreter wirtschaftlicher Prozesserfolg für den Betroffenen zu erwarten ist, ist 0 anzugeben - z. B. bei einer Klage auf Unterlassung.
    3. Soweit das Klageziel einen wirtschaftlichen Gehalt hat, aber der mögliche Prozesserfolg nicht eindeutig bestimmt werden kann (z.B., wenn die Hergabe einer Sache das Klageziel ist), gilt der Erwartungswert als Berechnungsgrundlage für den Anteil der Sponsoren am Prozesserfolg (vgl. Erwartungswert). In diesem Fall wird kein Wert für das Klageziel angegeben.
  • Erwartungswert
    Der finanzielle Wert des geltend zu machenden oder abzuwehrenden Anspruches, den der Betroffene in Abstimmung mit seinem registrierten Rechtsanwalt in Abwägung eines Chancen-Risiko-Szenarios und unter Berücksichtigung von Vergleichsszenarien für realistisch durchsetzbar hält und zwar einschließlich des Vollstreckungsrisikos. Soweit der Prozesserfolg unter dem Erwartungswert liegt, findet der AEQUIFIN-Sponsorenschutz Anwendung (siehe: Die Plattform nutzen - 5.d.). Der Erwartungswert gilt immer dann als Berechnungsgrundlage für den Anteil der Sponsoren am Prozesserfolg, wenn der Liquidationserlös aus dem Prozesserfolg nicht berechenbar ist (vgl. Klageziel). Der Erwartungswert kann in diesem Fall frei bestimmt werden. Wenn ein Klageziel bzw. ein Erwartungswert benannt werden kann, aber eine Beteiligung von Sponsoren am Prozesserfolg nicht erfolgen soll, so ist dies über die Festlegung der Betroffenenquote (vgl. Angebot des Betroffenen) im AEQUIFIN-Quotenbalancing (siehe: Die Plattform nutzen - 5.) mit 0% möglich.
  • Benötigtes Sponsoring
    Das benötigte Sponsoring umfasst alle Kosten, die für die rechtliche Durchsetzung eines Falls durch alle Instanzen zu erwarten sind. Dazu gehören u.a.:
    • Verfahrens- und Gerichtskosten bis eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt (d.h. für alle Instanzen der jeweiligen Gerichtsbarkeit)
    • Rechtsanwaltskosten
    • Gutachten- und Sachverständigen-Kosten
    • Vollstreckungskosten
    • Treuhand- und Verwaltungskosten des auf der AEQUIFIN-Plattform registrierten Rechtsanwalts des Betroffenen
    • Gebühren, die an AEQUIFIN zu zahlen sind
    • Kosten der Werbung für diesen Fall
  • Angebot des Betroffenen („Betroffene(r) bietet“)
    Der Betroffene kann eine prozentuale Erfolgsbeteiligung (Betroffenenquote) an einem möglichen Prozesserfolg (dem Liquidationserlös - siehe Plattform nutzen - 8.a) anbieten. Soweit das Klageziel kein eindeutiger finanzieller Anspruch ist, z.B., wenn die Hergabe einer Sache Klageziel ist, dann wird das Klageziel im Case Concept durch den registrierten Rechtsanwalt des Betroffenen nicht bestimmt. In diesen Fällen ist der Erwartungswert Berechnungsgrundlage für die prozentuale Erfolgsbeteiligung der Sponsoren. Auch im Vergleichsfall oder bei einem Teilerfolg des Prozesses ist dann der Erwartungswert in voller Höhe Berechnungsgrundlage der Erfolgsbeteiligung. Nachdem die Sponsoren über den Fall auf der AEQUIFIN-Plattform informiert wurden, kann die angebotene Beteiligung am Prozesserfolg nur erhöht, aber nicht reduziert werden.
  • Laufzeit des AEQUIFIN-Quotenbalancings
    Die Laufzeit ist eine mit der AEQUIFIN-Plattform abgestimmte Frist, innerhalb der Sponsorings abgegeben werden können. Es gilt die im Case Concept angegebene Laufzeit. Werden während der Laufzeit des AEQUIFIN-Quotenbalancings weniger qualifizierte Sponsorings abgegeben als das benötigte Sponsoring, war das AEQUIFIN-Quotenbalancing nicht erfolgreich. Sponsoringverträge kommen nicht zu Stande.
  • Mindestsponsoring
    Das Mindestsponsoring ist der Mindestbetrag für ein einzelnes verbindliches Sponsoringangebot eines Sponsors. Das Mindestsponsoring wird vom registrierten Rechtsanwalt des Betroffenen festgelegt.
  • Datenraum für Dokumente
    In einem geschützten und vom registrierten Rechtsanwalt verwalteten Datenraum erhalten Sponsoren Zugang zu wichtigen Dokumenten. Der registrierte Rechtsanwalt entscheidet, ob eine Vertraulichkeitserklärung notwendig ist.
  • Angaben zu Eigenmittel des Betroffenen, welche nicht zum Benötigten Sponsoring zählen
  • Angaben zur Bonität der gegnerischen Partei
  • Angabe zum Treuhänder, welcher die im Zusammenhang mit dem Streitfall zu zahlenden Gelder entgegennimmt, verwaltet und verteilt sowie dessen Treuhandbedingungen
  • Angabe über Transaction Period (mögliche 20-tägige Wartefrist, bevor Zahlungen der Sponsoren erfolgen)
  • Angaben zur steuerlichen Behandlung
    AEQUIFIN darf keine Rechts- oder Steuerberatung machen. Der registrierte Rechtsanwalt des Betroffenen darf grundsätzlich seine Einschätzungen zu steuerlichen Aspekten eines Sponsorings abgeben. In bestimmten Fällen könnte es z.B. sein, dass der Betroffene berechtigt ist, eine Spendenbescheinigung auszustellen. Angaben dazu sind im Case Concept zu machen. Sponsoren sollten jedoch immer auch ihren Steuerberater zu der steuerlichen Behandlung eines Sponsorings befragen.
  • Weitere Informationen / Werbung / Videos
    Das Case Concept kann darüber hinaus weitere Informationen zum Fall beinhalten, beispielsweise Videos sowie Inhalte mit werblichem Charakter.

Nach der Fertigstellung des Case Concepts bestätigt der registrierte Rechtsanwalt die Vollständigkeit und Richtigkeit und gibt AEQUIFIN den Fall zur Veröffentlichung und zur Vermittlung von Sponsoring-Mitteln auf der AEQUIFIN-Plattform frei.

Soweit ein Fall den ethischen Leitlinien der AEQUIFIN-Plattform entspricht, wird dieser von AEQUIFIN auf der AEQUIFIN-Plattform mit dem dazugehörigen Case Concept freigegeben. Eine Ablehnung erfolgt durch den AEQUIFIN-Beirat.

Nach der Freigabe durch AEQUIFIN wird der Fall auf der AEQUIFIN-Plattform veröffentlicht und interessierte Sponsoren werden per E-Mail automatisch über die Veröffentlichung des Falls informiert.


WICHTIG:

AEQUIFIN führt keine Prüfung der Daten und Informationen auf deren Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit oder in sonstiger juristischer Hinsicht durch.

Vor Beginn des AEQUIFIN-Quotenbalancings haben Sponsoren die Möglichkeit, auf der AEQUIFIN-Plattform Fragen zu stellen, die sich aus ihrer Analyse der Informationen zum Fall ergeben. Die Fragen werden per E-Mail an den registrierten Rechtsanwalt weitergeleitet.

Antworten des registrierten Rechtsanwalts auf die Fragen der Sponsoren werden im Case Concept veröffentlicht. Er stellt während der Q&A-Phase weitere von den Sponsoren angeforderte Dokumente zur Verfügung, wenn er diese für relevant erachtet.

Nach der Q&A-Phase beginnt das AEQUIFIN-Quotenbalancing.

Für Fälle mit finanziellem Klageziel wird im AEQUIFIN-Quotenbalancing eine einheitliche Quote ermittelt, mit der alle Sponsoren am Prozesserfolg (Liquidationserlös) beteiligt sind - die AEQUIFIN-Quote.

Soweit kein finanzielles Ziel verfolgt wird, erhält der Betroffene Pro Bono Sponsorings.

In der AEQUIFIN-Quote zeigt sich die Vielfalt von Motiven der Plattform-Nutzer.

  • Die AEQUIFIN-Quote kann Null betragen, wenn Sponsoren einfach nur helfen oder eine Rechtsfrage klären wollen.
  • Die AEQUIFIN-Quote kann sehr hoch sein, wenn der Betroffene trotz hohem Risiko sein Recht durchsetzen will.
  • Die AEQUIFIN-Quote findet auch Anwendung, wenn ein rechtliches Anliegen durch außergerichtlichen Vergleich oder ein Mediationsverfahren geklärt wird.

Mit der Veröffentlichung eines Falles (siehe Plattform nutzen - 3.) erklärt der Betroffene durch seinen registrierten Rechtsanwalt die rechtsverbindliche Annahme der von Sponsoren im Rahmen des AEQUIFIN-Quotenbalancings abgegebenen Angebote, sofern diese maximal eine Quote in Höhe der aktuell gültigen Betroffenenquote enthalten.

Das AEQUIFIN-Quotenbalancing beginnt nach Ablauf der Q&A-Phase und hat eine im Case Concept festgelegte Laufzeit. In diesem Zeitraum können Sponsoren ihr Sponsoring auf der AEQUIFIN-Plattform in dem entsprechenden Eingabefeld abgeben.

Sponsoren können Angebote als Bestens-Sponsorings oder Limit-Sponsorings abgeben.

Beim Bestens-Sponsoring bietet der Sponsor einen Sponsoringbetrag ohne eine bestimmte Forderung nach einer Beteiligung am Prozesserfolg an.

Wenn eine AEQUIFIN-Quote größer 0% im AEQUIFIN-Quotenbalancing ermittelt wird, erhalten die Sponsoren einen Anteil an einem finanziellen Prozesserfolg in Höhe der AEQUIFIN-Quote (siehe Plattform nutzen - 5.b).

Bei Fällen ohne wirtschaftlichen Nutzen, für den Betroffenen also ohne Erwartungswert (siehe Plattform nutzen - 2.) oder bei Fällen mit einer AEQUIFIN-Quote von 0%, also z.B. bei der Klärung einer Rechtsfrage, hat das Sponsoring den Charakter einer Spende. (siehe Plattform nutzen - 9.).

Beim Limit-Sponsoring bestimmen die Sponsoren ihren Sponsoringbetrag mit einer Forderung nach einer Mindestbeteiligung am Prozesserfolg (Mindestquote).

Um die Wahrscheinlichkeit für das Zustandekommen eines erfolgreichen AEQUIFIN-Quotenbalancings zu erhöhen, kann im Verlauf des AEQUIFIN-Quotenbalancings

  • ein Sponsor dem Betroffenen entgegenkommen und seine Mindestquote senken. Eine Erhöhung ist nicht möglich.
  • der Betroffene den Sponsoren entgegenkommen und über seinen registrierten Rechtsanwalt die angebotene Betroffenen-Quote (siehe Plattform nutzen - 2.) erhöhen. Eine Reduzierung ist nicht zulässig.
Sponsorings können nicht zurückgenommen oder der Sponsoringbetrag verändert werden.

Ein Bestens-Sponsoring ist einfach zu handhaben und der Sponsor erhält die im AEQUIFIN-Quotenbalancing ermittelte AEQUIFIN-Quote. Nach der Abgabe des Sponsorings kann der Sponsor sehen, ob sein Sponsoring sich qualifiziert hat. Ein nachträgliches Unterbieten ist ausgeschlossen. Allerdings kann die ermittelte AEQUIFIN-Quote am Ende der Laufzeit niedriger sein als erwartet.

Je weniger ein Fall aus finanziellen Gründen unterstützt werden soll, umso mehr empfiehlt sich ein Bestens-Sponsoring.

Ein Limit-Sponsoring sichert eine gewünschte Mindestbeteiligung am Prozesserfolg, kann aber bis zum Ablauf des AEQUIFIN-Quotenbalancings noch durch andere Sponsorings unterboten werden und sollte daher verfolgt werden.

Das AEQUIFIN-Quotenbalancing ist insgesamt so ausgelegt, dass der Betroffene ein günstiges Sponsoring erhalten kann. Limit-Sponsoren verfolgen ihren wirtschaftlichen Nutzen. Deshalb analysieren sie rechtliche und wirtschaftliche Chancen und Risiken und unterstützen so auch den Betroffenen. Sie bestimmen die Höhe der AEQUIFIN-Quote.

Je mehr ein Fall aus finanziellen Gründen unterstützt werden soll, umso mehr empfiehlt sich ein Limit-Sponsoring.

Soweit ein Sponsor seinen eigenen finanziellen Nutzen verfolgt, ist grundsätzlich eine hohe Mindestquote für ihn optimal.

Für einen Sponsor kann eine AEQUIFIN-Quote von Null aber ebenfalls optimal sein, z.B. wenn durch sein Sponsoring eine für ihn wichtige Rechtsfrage geklärt wird, über die ohne sein Sponsoring keine gerichtliche Entscheidung getroffen wird.

Je eindeutiger die Vorstellung über die angestrebte finanzielle Beteiligung an einem Prozesserfolg ist, um so mehr empfiehlt sich die Eingabe der entsprechenden Mindestquote. Denn abgerechnet wird nach der im AEQUIFIN-Quotenbalancing für alle ermittelten AEQUIFIN-Quote. Liegt diese höher als die Mindestquote, so erhält der Sponsor eine Beteiligung am Prozesserfolg, die über seiner geforderten Mindestquote liegt. Ein Taktieren ist nicht notwendig.

Ein Sponsoringangebot kann nach der Abgabe unterboten werden. Ein Sponsor sollte sein Gebot beobachten und bei Unterbietung ggf. seine Mindestquote reduzieren. Wenn er den Fall abonniert, kann er sich über neue Gebote anderer Sponsoren automatisch informieren lassen.

Liegt die Mindestquote eines Sponsors über der Betroffenen-Quote, so wird sein Sponsoring-Angebot nur Berücksichtigung finden, wenn der Betroffene seine Quote im Verlauf des AEQUIFIN-Quotenbalancings erhöht oder der Sponsor seine Mindestquote senkt, sodass diese kleiner oder gleich der Betroffenenquote ist.

Betroffene können durch das Erbringen von Eigenmitteln ihr Commitment zu ihrem eigenen Fall verdeutlichen oder eine Sponsoringlücke nach Ablauf des AEQUIFIN-Quotenbalancings schließen.

Eigenmittel des Betroffenen werden im Case Concept ausgewiesen. Der registrierte Rechtsanwalt des Falls berücksichtigt diese Eigenmittel bei der Berechnung des benötigten Sponsorings.

Wenn bis zum festgelegten Ende des AEQUIFIN-Quotenbalancings nicht ausreichend qualifizierte Sponsorings abgegeben wurden, kann der Betroffene den fehlenden Betrag selbst übernehmen. Voraussetzung ist, dass die Betroffenenquote am Ende des AEQUIFIN-Quotenbalancings über der höchsten Sponsorenquote lag. Die Übernahme des fehlenden Betrags durch den Betroffenen ist für die Sponsoren quotenneutral.

Das AEQUIFIN-Quotenbalancing endet nicht mit Erreichen des benötigten Sponsorings, sondern läuft über die festgelegte Laufzeit. Damit soll sichergestellt sein, dass ein Fall ausreichend lange durch Sponsoren geprüft werden kann. So besteht auch ausreichend Zeit, um eine faire Quote zu ermitteln.

Wenn das benötigte Sponsoring erreicht ist, wird in der Fallübersicht der Balken für das benötigte Sponsoring vollständig grün dargestellt und die erste ermittelte AEQUIFIN-Quote in der Fallübersicht angegeben. Das Feld Betroffene(r) bietet an, weist dann keine Quote mehr aus. (In der AEQUIFIN-Quotenbalancing-Tabelle wird der Wert weiterhin ausgewiesen.)

Die aktuelle AEQUIFIN-Quote kann sich bis zum Ablauf des AEQUIFIN-Quotenbalancings noch reduzieren. Nach Ablauf wird die final ermittelte AEQUIFIN-Quote ausgewiesen (siehe Plattform nutzen – 5.b) und die Sponsoren werden automatisch per E-Mail informiert.

Zum angegebenen Ende des AEQUIFIN-Quotenbalancings müssen ausreichend qualifizierte Sponsorings abgegeben sein. Andernfalls kommen keine Sponsoringverträge zu Stande.

Die Sponsorings qualifizieren sich nach der Vorteilhaftigkeit für den Betroffenen. Die Sponsorings mit der niedrigsten Mindestquote sind die vorteilhaftesten für den Betroffenen. Die Bestens-Sponsorings werden mit der Mindesquote 0 angesetzt und haben somit die höchste Vorteilhaftigkeit für den Betroffenen.

Das Angebot des Betroffenen und die abgegebenen Sponsorings werden in der AEQUIFIN-Quotenbalancing-Tabelle gegenübergestellt.

Auf der rechten Seite werden die Sponsorings nach der Höhe der geforderten Quote aufsteigend gelistet - bei gleich hohen Quoten nach zeitlichem Eingang („first come, first serve)“.

Die Darstellung kann gruppiert dargestellt sein und durch Klicken auf das rechts neben der Quote dargestellte "+"-Zeichen im Detail eingesehen werden.

Auf der linken Seite wird das Angebot des Betroffenen unterhalb der Sponsorings dargestellt, die zwei Bedingungen erfüllen:

  1. Die geforderte Mindestquote entspricht der vom Betroffenen angebotenen Erfolgsbeteiligung oder liegt darunter.
  2. Die Summe dieser Sponsorings übersteigt nicht das benötigte Sponsoring.
Da diese Sponsorings eine niedrigere Beteiligung am Prozesserfolg fordern, als der Betroffene anbietet bzw. diese dessen angebotene Quote akzeptieren, qualifizieren sich diese Angebote zu diesem Zeitpunkt für das Zustandekommen eines Sponsoringvertrags.

Bereits qualifizierte Sponsorings können bis zum Ende des AEQUIFIN-Quotenbalancings noch unterboten werden.

Die AEQUIFIN-Quote entspricht der höchsten Mindestquote aller qualifizierten Sponsorings, die bei Ablauf des AEQUIFIN-Quotenbalancings zur vollständigen Finanzierung des benötigten Sponsorings gefordert wird (Grenzquote). Diese Quote erhalten alle qualifizierten Sponsorings – somit die Bestens-Sponsorings sowie alle Sponsorings mit einer niedrigeren geforderten Mindestquote.

Sponsoren müssen auf den vom registrierten Rechtsanwalt des Betroffenen angegebenen Erwartungswert vertrauen können, denn die Sponsoren orientieren sich am Erwartungswert.

Durch einen Vergleich könnte es zu einem finanziellen Prozesserfolg kommen, der unter dem Erwartungswert liegt. Die Sponsoren haben jedoch kein Mitspracherecht bei einem Vergleich.

Der AEQUIFIN-Sponsorenschutz soll einer überhöhten Angabe des Erwartungswertes entgegenwirken. Er soll auch ein fehlendes Mitspracherecht der Sponsoren kompensieren.

Deshalb erhöht sich die effektive Quote bei der Verteilung des Prozesserfolges zugunsten der Sponsoren umso mehr, je höher das benötigte Sponsoring ist und je weiter der Prozesserfolg unter dem Erwartungswert liegt (effektive Quote).

WICHTIG:

Interessierte Sponsoren haben vor der Abgabe eines Sponsoringangebotes die Möglichkeit sich die Effektive Quote in der Eingabemaske für das Sponsoring zu möglichen Szenarien ausrechnen zu lassen.


Der AEQUIFIN-Sponsorenschutz berechnet sich nach folgender Formel:

𝐸𝑓𝑓𝑒𝑘𝑡𝑖𝑣𝑒 𝑄𝑢𝑜𝑡𝑒 = (BS + BS * (1 − 𝐿𝐸/𝐸𝑊) + (LE − BS − BS * (1 − 𝐿𝐸/𝐸𝑊)) * AQ) / 𝐿𝐸

BS: Benötigtes Sponsoring
EW: Erwartungswert
LE: Liquidationserlös
AQ: AEQUIFIN-Quote

Beim AEQUIFIN-Sponsorenschutz kann der Anteil der Sponsoren maximal dem Liquidationserlös entsprechen, weil der Betroffene keine Nachschusspflicht haben soll. In diesem Fall liegt der Anteil des Betroffenen bei 0.

Zusätzlich werden die Sponsoren im Rahmen des AEQUIFIN-Sponsorenschutzes nicht bessergestellt, als es bei Erreichen des Erwartungswerts der Fall wäre. Somit kann der Anteil der Sponsoren maximal den Wert AEQUIFIN-Quote * Erwartungswert einnehmen.


Beispiel zur Verdeutlichung des AEQUIFIN-Sponsorenschutzes bei Liquidationserlös unter dem Erwartungswert

Ein Fall mit einem Erwartungswert von 8.000.000 EUR und einem benötigten Sponsoring von 1.000.000 EUR wird bei 3.200.000 EUR verglichen. Als AEQUIFIN-Quote wurde im AEQUIFIN-Quotenbalancing 50 % ermittelt.

Der Anteil der Sponsoren am Liquidationserlös berechnet sich wie folgt:

  1. Liquiditätspräferenz in Höhe des benötigten Sponsorings (BS): 1.000.000 EUR
  2. Sponsorenschutz-Betrag = 1.000.000 EUR (BS) * (1 – (3.200.000 EUR (LE) / 8.000.000 EUR (EW))) = 600.000 EUR
  3. Bereinigter Liquidationserlös = 3.200.000 EUR – 1.000.000 EUR – 600.000 EUR = 1.600.000 EUR
  4. Anteil der Sponsoren am bereinigten Liquidationserlös = 50% (AQ) * 1.600.000 EUR = 800.000 EUR
  5. Anteil der Sponsoren = 1.600.000 EUR + 800.000 EUR = 2.400.000 EUR
  6. Effektive Quote = 2.400.000 EUR / 3.200.000 EUR = 75 %

Wurde das AEQUIFIN-Quotenbalancing erfolgreich abgeschlossen, kommen Sponsoringverträge zwischen dem Betroffenen, dem registrierten Rechtsanwalt sowie den einzelnen Sponsoren der qualifizierten Sponsorings zustande.

Der Sponsoringvertrag verpflichtet im Wesentlichen den Betroffenen und seinen registrierten Rechtsanwalt, das erhaltene Sponsoring ausschließlich zur Durchsetzung des dargestellten rechtlichen Anliegens zu verwenden und bei Prozesserfolg die Erfolgsbeteiligung in Höhe der AEQUIFIN-Quote zu zahlen.

Die Verpflichtung der Sponsoren beschränkt sich im Wesentlichen auf die Zahlung des Sponsoringbetrags.

Einzelheiten wie zum Beispiel die Informationspflicht des registrierten Rechtsanwaltes oder die Offenlegung von Interessenkonflikten durch Sponsoren sind in den Allgemeine Geschäftsbedingungen der AEQUIFIN-Plattform geregelt.

AEQUIFIN nimmt keine Zahlungen für Sponsorings entgegen. Zahlungen sind ausschließlich auf das angegebene Treuhandkonto zu leisten.

Über Zahlungsverpflichtungen aus Sponsorings erhält der Sponsor vom registrierten Rechtsanwalt oder AEQUIFIN eine Zahlungsaufforderung. Es ist möglich, dass im Case Concept eine Transaction Period angegeben wurde. Dies ist eine mögliche 20-tägige Wartefrist, bevor der registrierte Rechtsanwalt oder AEQUIFIN Zahlungsaufforderungen verschickt.

Nach Überweisung auf das Treuhandkonto durch den Sponsor erfolgt eine Bestätigung des registrierten Rechtsanwalts oder AEQUIFIN über den Zahlungseingang.

Nach Erhalt des benötigten Sponsorings verfolgt der registrierte Rechtsanwalt des Betroffenen das Klageziel. Er agiert unabhängig auf der Basis des von ihm erstellen Case Concepts und verantwortet die Verwendung der Sponsoring-Mittel.

Der registrierte Rechtsanwalt informiert die engagierten Sponsoren entsprechend den AEQUIFIN-Plattform Vorgaben über die relevanten Entwicklungen und den Abschluss des Verfahrens. Er nutzt dazu ein gesichertes Kommunikationsforum auf der AEQUIFIN-Plattform und stellt gegebenenfalls Dokumente in dem von ihm verwalteten sicheren Datenraum bereit.

Wenn das benötigte Sponsoring nicht ausreicht, ist der registrierte Rechtsanwalt des Betroffenen verpflichtet, den Bedarf für ein Nachfinanzierungsvolumen zu bestimmen und eine AEQUIFIN-Nachfinanzierung einzuleiten.

Die AEQUIFIN-Nachfinanzierung ist ein Verfahren, das die Interessen der Sponsoren schützt und verhindern soll, dass ein Fall aufgrund einer fehlenden Nachfinanzierung scheitert. Es berücksichtigt, dass Sponsoren die Erfolgsaussichten eines Falls in der Regel weniger gut einschätzen können. Der Betroffene hat hier zusammen mit dem registrierten Rechtsanwalt einen Gestaltungsvorteil.

Vorrangig werden die engagierten Sponsoren der ersten Finanzierungsrunde befragt, ob sie sich gemäß ihrem bisherigen Anteil am benötigten Sponsoring und zu unveränderten Konditionen der AEQUIFIN-Quote am Nachfinanzierungsvolumen beteiligen.

Wenn sich alle engagierten Sponsoren innerhalb der gesetzten Frist zur Nachfinanzierung bereit erklären und spätestens 7 Tage nach Ablauf dieser Frist das zugesagte benötigte Sponsoring überwiesen ist, ist das Nachfinanzierungs-Sponsoring zu unveränderten Konditionen abgeschlossen.

Tritt Option a. nicht ein, ist der registrierte Rechtsanwalt des Betroffenen verpflichtet, ein AEQUIFIN-Nachfinanzierungs-Quotenbalancing auf der AEQUIFIN-Plattform anzubieten.

Im AEQUIFIN-Nachfinanzierungs-Quotenbalancing wird eine AEQUIFIN-Nachfinanzierungs-Quote ermittelt, mit der im Erfolgsfall die nachfinanzierenden Sponsoren vorrangig am Liquidationserlös beteiligt werden. Um eine mögliche Blockierung einer Nachfinanzierung auszuschließen, kann der Betroffene im AEQUIFIN-Nachfinanzierungs-Quotenbalancing keine Betroffenenquote benennen.

Der nach Abzug der Erfolgsbeteiligung der Nachfinanzierungs-Sponsoren und der AEQUIFIN-Vergütung verbleibende Liquidationserlös aus dem abgeschlossenen Fall wird entsprechend der Regeln des ursprünglichen AEQUIFIN-Quotenbalancings im Verhältnis der AEQUIFIN-Quote zwischen den ursprünglichen Sponsoren und dem Betroffenen aufgeteilt.

Im Falle der Durchsetzung finanzieller Klageziele erfolgt eine anteilsmäßige Verteilung des Liquidationserlöses gegenüber den Sponsoren und dem Betroffenen anhand der Regelungen des AEQUIFIN-Quotenbalancings, des AEQUIFIN-Sponsorenschutzes und der AEQUIFIN-Nachfinanzierung.

Der „Liquidationserlös“ umfasst:

  • jeden Vermögensvorteil, den der Betroffene aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleiches, eines Mediationsergebnisses, eines Anerkenntnisses oder in sonstiger Weise mit Blick auf den Streitfall bzw. den in dem Case Concept dargestellten Sachverhalt erhält
  • das zum Zeitpunkt der Erlösverteilung noch nicht verbrauchte Sponsoring der Sponsoren
  • abzüglich des Erlöses aus etwaigen Kostenerstattungsansprüchen (z.B. Rückerstattung von Gerichtskosten und Anwaltskosten).
Sofern Kostenerstattungserlöse erzielt werden können, werden diese zwischen den Sponsoren entsprechend ihrem Anteil am benötigten Sponsoring aufgeteilt. Der Betroffene und AEQUIFIN werden nicht an Kostenerstattungserlösen beteiligt.

Die Sponsoren erhalten ihren Anteil am Liquidationserlös und den Kostenerstattungserlösen abzüglich der AEQUIFIN Erfolgsvergütung vom Treuhänder nach der Freigabe durch die AEQUIFIN-Plattform ausbezahlt.

Danach erhält der Betroffene seinen Anteil am Liquidationserlös abzüglich der AEQUIFIN Erfolgsvergütung vom Treuhänder ausbezahlt.

Sollte der Betroffene im Prozess unterliegen, werden die nicht verbrauchten Sponsorings vom Treuhänder an die Sponsoren entsprechend ihres jeweiligen Anteils am benötigten Sponsoring zurückerstattet.

Eine darüberhinausgehende Rückerstattungspflicht des Betroffenen an die Sponsoren besteht nicht.

Grundsätzlich ist der registrierte Rechtsanwalt des Betroffenen seinem Mandanten verpflichtet und bei wichtigen Ereignissen kann ein Verfahren vorzeitig enden. Bitte beachten sie dazu die Allgemeine Geschäftsbedingungen der AEQUIFIN-Plattform.

Die steuerliche Behandlung von Sponsorings auf der AEQUIFIN-Plattform kann bei jedem Fall und für jeden Sponsor anders sein. Der registrierte Rechtsanwalt des Betroffen kann seine Angaben dazu im Case Concept machen.

In bestimmten Fällen kann es sich bei Sponsorings um steuerlich abzugsfähige Spenden handeln, wenn die AEQUIFIN-Quote Null ist. Angaben zur Möglichkeit der steuerlichen Abzugsfähigkeit kann der registrierte Rechtsanwalt im Case Concept machen.

Unter Umständen kann ein Verlust aus einem Sponsoring steuerlich abzugsfähig sein.

AEQUIFIN darf keine Rechts- oder Steuerberatung machen. AEQUIFIN-Mitarbeiter dürfen keine Beurteilungen zu steuerlichen Angaben von auf der Plattform registrierten Rechtsanwälten vornehmen.

Grundsätzlich sollten, Sponsoren davon ausgehen, dass eine finanzielle Beteiligung an einem Prozesserfolg steuerpflichtig ist und sie sollten immer einen eigenen Steuerberater zu der steuerlichen Behandlung eines Sponsorings befragen.

Die AEQUIFIN Zwei-Faktor-Authentifizierung bietet eine zusätzliche Sicherheitsebene für Ihr Sponsoring auf der AEQUIFIN Plattform. Mit ihr wird sichergestellt, dass nur Sie ein Sponsoring abgeben können, auch wenn eine andere Person Ihr Passwort kennt.

Für die Abgabe eine Sponsorings wird ab sofort zusätzlich zu Ihrem Login ein personalisierter, einmalig verwendbarer Zahlencode benötigt. Dieser wird Ihnen an die von Ihnen hinterlegte Mobilfunknummer per SMS zugestellt. Die Zustellungskosten für die Sicherheit Ihres Sponsorings übernimmt AEQUIFIN für Sie.

Wie läuft die Sponsoring-Abgabe mit der AEQUIFIN Zwei-Faktor-Authentifizierung ab?

1. Eingabe Ihres Sponsoringbetrags und ggf. der geforderten Quote (Limitsponsoring)
2. Button Gebot bestätigen
3. Abfrage des 6-stelligen Freigabecodes, der an die hinterlegte Mobilfunknummer gesendet wurde
4. Sponsoring wirksam abgegeben

Wie hinterlegen Sie Ihre Mobilfunknummer auf der AEQUIFIN Plattform?

1. Login/Registrierung auf der AEQUIFIN Plattform mit Ihren Zugangsdaten
2. Wählen Sie unter “Mein Bereich” → Benutzerprofil ändern
3. Tragen Sie beim Menüpunkt “Zwei-Faktor-Authentifizierung” Ihre Mobilfunknummer ein
4. Sie erhalten eine Email mit personalisiertem Link, um Ihre Verifizierung abzuschließen. Klicken Sie auf den Link. (Wichtig: Der Link funktioniert aus Sicherheitsgründen nur auf dem Gerät, auf dem Sie die Verifizierung angefordert haben)
5. Geben Sie den Freischaltcode ein, den Sie per SMS für die Verifizierung Ihrer Mobilfunknummer erhalten haben
6. Ihr AEQUIFIN Konto ist ab sofort durch die Zwei-Faktor-Authentifizierung geschützt.

Sollten Sie noch Fragen zur AEQUIFIN Zwei-Faktor-Authentifizierung haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Das AEQUIFIN Sponsoring-Limit ermöglicht eine einfache und transparente Abgabe von Sponsoringgeboten, sowohl für Fälle mit dem AEQUIFIN Quotenbalancing, als auch Rechtsprojekten. Im Mittelpunkt des Sponsoring-Limits steht die Sicherstellung der Mittelverwendung und Sponsoring-Limitverwaltung durch den persönlichen Treuhänder. Dieser überwacht alle Transaktionen Ihrer Sponsoring-Limits und stellt sicher, dass Capital Calls und das Erlöse-Handling aus Rechtsfällen korrekt ausgeführt werden.

Unter "Mein Bereich" und "Mein Sponsoring-Limit" erhält jeder Sponsor Zugriff auf sein persönliches Sponsoringlimit-Cockpit. Dort sind alle hinterlegten Mittel sowie eine Historie vergangener Kontotransaktionen aufgeführt.

Mit einer Registrierung erhält ein Sponsor ein Startlimit von zunächst 0 EUR. Dieses Limit kann im Benutzerprofil unter "Mein Sponsoring-Limit" oder direkt bei der Abgabe eines Sponsoringgebots (nur Paypal) erhöht werden.

Der Sponsor erhöht sein persönliches Sponsoring-Limit via Vorkasse. Hierzu kann er aus zwei Optionen wählen:

  1. Erhöhung des Sponsoring-Limits per Banküberweisung:
    Der Sponsor überweist den gewünschten Betrag auf das Treuhandkonto seines persönlichen Limittreuhänders. Das Limit steht nach Eingang der Überweisung und Erfassung durch den Limittreuhänder für ein Sponsoring auf der Plattform bereit (Dauer ca. 5-10 Werktage).
  2. Erhöhung des Sponsoring-Limits per Paypal:
    Der Sponsor zahlt den gewünschten Betrag auf das Paypal-Treuhandkonto des Limittreuhänders ein. Der Betrag steht unmittelbar für ein Sponsoring auf der Plattform zur Verfügung. (abzüglich der Gebühren des Zahlungsdienstleisters).
Der Sponsor erhöht sein persönliches Sponsoring-Limit durch Bereitstellung einer Garantie:

  1. Erhöhung des Sponsoring-Limits durch Bereitstellung einer Bankgarantie.
  2. Erhöhung des Sponsoring-Limits durch Bereitstellung einer sonstigen Garantie.

Weitere Details zu den Möglichkeiten mit Bankgarantien gerne telefonisch unter +49 89 273727000

Begriffsdefinition "Hinterlegte Vorkasse":
Hier wird die entsprechende Summe aus bisher getätigten Limiterhöhungen (Vorkasse) dargestellt.

Begriffsdefinition "Hinterlegte Garantien":
Die Summe bisher hinterlegter Garantien wird unter "Hinterlegte Garantien" angezeigt.

Begriffsdefinition "Offene Sponsorings":
Hier wird die Summe aus allen bisher getätigten, aber noch nicht erfolgreichen Sponsorings abgebildet. Ist das Quotenbalancing beendet und Ihr Sponsoringgebot war erfolgreich, wird Ihr Sponsoring in voller Höhe von offenen Sponsorings auf Commited Sponsorings umgebucht.

Begriffsdefinition "Comitted Sponsorings":
Ist Ihr Sponsoringgebot erfolgreich und das Quotenbalancing somit abgeschlossen finden Sie Ihr entsprechendes Sponsoringgebot unter Commited Sponsorings. Die MIttel werden vom Limittreuhänder weiterhin unter Verschluss gehalten, bis ein Capital Call durch den Anwalt des Falls erfolgt. Erst dann findet eine Auszahlung vom Treuhandkonto statt.

Begriffsdefinition "Freies Sponsoringvolumen":
Das freie Sponsoringvolumen bezeichnet die Summe aus hinterlegter Vorkasse und/oder Garantie, die für neue Sponsorings auf der AEQUIFIN Plattform zu Verfügung steht. Das freie Sponsoringvolumen kann durch Erhöhung des Sponsoring-Limits via Vorkasse oder Hinterlegung einer Garantie erhöht werden.

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