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Nächste Runde im Fall Sieber gegen den Freistaat Bayern

Am 22. Mai wird erneut am OLG München verhandelt. Die Fakten zum Termin.


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Es geht weiter! Im Fall der insolventen Großmetzgerei Sieber gegen den Freistaat Bayern (Klageziel 12 Mio. €) – der über die AEQUIFIN mit 450 Tsd € deutlich überfinanziert werden konnte – geht es noch in dieser Woche in die nächste Runde. Der Termin zur mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme vor dem Oberlandesgericht München findet statt am:

  • Wochentag & Datum: Donnerstag, 22. Mai 2025
  • Uhrzeit: 09:30 Uhr
  • Ort: Sitzungssaal E.37, Erdgeschoss
    Prielmayerstraße 5, 80335 München

AEQUIFIN wird für Sponsoren des Falles vor Ort sein und kurzfristige Updates bereitstellen. Im Fall eines Urteils können beteiligte Sponsoren Ihre individuelle Finanzierungsbeteiligung mehr als Verzehnfachen (10x).

Sollten Sie Interesse haben, als Sponsor des Falls bei der Verhandlung mit vor Ort sein, kontaktieren Sie uns bitte unter info@aequifin.com.

Zusammenfassung, was bisher geschah:

Nach einem für den Betroffenen günstigen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München legte der Freistaat Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab dieser Beschwerde statt und setzte eine mündliche Verhandlung in Karlsruhe an.

Die Nachfragen des BGH konzentrierten sich darauf, ob die Behörde wusste oder wissen musste, dass Teile der Produktion nachpasteurisiert wurden und somit keine Gesundheitsgefahr bestanden – und ob sie eine Pflicht hatte, dies aktiv zu erfragen.

Der BGH verwies den Fall in der Folge zur erneuten Prüfung zurück ans OLG München. Die Vertreter des Betroffenen zeigten sich mit dem bisherigen Verlauf zufrieden.

Sponsoren des Falls finden im Datenraum (Verzeichnis „Beweisaufnahme II OLG München“) den Beweisbeschluss des OLG sowie die Verfügung mit Terminansetzung und Zeugenliste.

Hintergrund: Interview mit der der Rechtsanwältin Lisa Eberlein zur erneuten Verhandlung vor dem Oberlandesgericht München, nachdem der Bundesgerichtshof das Verfahren an das OLG zurückverwiesen hatte.

(AEQUIFIN/fbi 19.05.2025)

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