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Kann man mit Prozessfinanzierung wirklich 30% Rendite erzielen?

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Kann man mit Prozessfinanzierung wirklich 30% Rendite erzielen?

Lesezeit: 6 Minuten

1. Einleitung

Guthabenzinsen sind wieder zu niedrig, Aktienkurse inzwischen zu hoch und Immobilien schon lange zu teuer.

Was bleibt da noch für den nicht-institutionellen Anleger, also „Otto-Normalbürger“ mit etwas Geld in der Tasche?

Dir Beantwortung dieser Frage hängt zunächst von der Entscheidung ab, wie lange man investieren will und wie risikofreudig man ist. Und ob man nebenbei noch andere Ziele verfolgt, vielleicht die Förderung bestimmter ideeller Ziele, beispielhaft den Umweltschutz. Ferner, ob man sich mit dem Projekt, in der das eigene Geld fließen soll, selbst etwas beschäftigen möchte oder allein auf die Aussagen im Prospekt vertraut.

Die gewerbliche Prozessfinanzierung gibt es in Deutschland seit mehr als 25 Jahren. Hier investieren mit Know-how und viel Geld Unternehmen in die Durchsetzung von Recht, Profis sozusagen (oder „ProFis“, wie die Branche sich gerne abkürzt). Der ursprüngliche Gedanke, damit quasi jedem, der einen guten, gerichtlich durchsetzbaren Anspruch hat, zu seinem „guten Recht“ zu verhelfen, ist jedoch über die letzten Jahre verloren gegangen. War zunächst die verlangte Mindestforderung 100.000€, so bewegt sich heute in Praxis kein professioneller „ProFi“ mehr, wenn nicht mindestens 1 Mio.€, besser ein Vielfaches von 10 Mio.€ aufgerufen sind.

Die Prozessfinanzierungsplattform AEQUIFIN ist einen anderen Weg gegangen. Digitale Plattformmodelle gelten in der Branche zunehmend als strukturelle Weiterentwicklung klassischer Finanzierungsansätze.

2. Warum ist Prozessfinanzierung für jeden zugänglich?

Die Plattform ermöglicht auch Anspruchsinhabern mit kleineren Ansprüchen, sich die Durchsetzung durch fremde Dritte finanzieren zu lassen. Natürlich gibt es auch hier wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die vorliegen müssen, damit eine solche Fremdfinanzierung von Rechtsansprüchen für alle Beteiligten Sinn macht. Zum einen muss der verlangte Geldbetrag so hoch sein, dass sich der Aufwand aller Beteiligten lohnt, wenn es am Ende etwas zu verteilen gibt. Zum anderen macht es das degressiv gestaffelte deutsche Prozesskostensystem (für im Verhältnis geringere Rechtsverfolgungskosten kann man eine höhere Summe einklagen) attraktiver, eine hohe Forderung gerichtlich durchzusetzen. So liegt zum Beispiel das Prozesskostenrisiko, also das, was man insgesamt bei einem Verlust des Prozesses in der 1. Instanz bezahlen muss, für eine Klagesumme von 100.000€ bei 2.738,79€ (Verhältnis 1 : 0,027) und für eine Forderung von 1 Mio.€ bei 8.535,39€ (Verhältnis 1 : 0,0085). Das gilt entsprechend auch für das Geld, das man in die Hand nehmen muss. Mit anderen Worten ist die Durchsetzung höherer Forderungen aus Sicht eines Investors immer attraktiver, vorausgesetzt die Erfolgschancen sind überwiegend (ein schlechter Fall wird nicht besser durch ein gutes Invest – Renditeverhältnis!).

Dennoch, wie man auf der AEQUIFIN-Plattform sieht, werden auch kleinere, sechsstellige Forderungen angeboten – und das ist gut so.

Wie erwähnt, benötigen kleinere Klagesummen auch weniger Geld, um sie durchzusetzen. Damit ist es möglich, auch mit Beträgen im drei- und vierstelligen Bereich in die Prozessfinanzierung einzusteigen. Im Gegensatz zu den gewerblichen Finanzierern hat hier also quasi jeder die Möglichkeit, jemanden anderen zu helfen und an einem Erfolg mitzuverdienen. Die von der AEQUIFIN-Plattform angebotenen Fälle bieten dabei – salopp gesagt – für fast jeden „Geldbeutel“ einen Einstieg.

Als erstes Zwischenfazit kann daher festgestellt werden, dass die finanzielle Einstiegshürde gering ist und somit eine Annäherung an die Prozessfinanzierung leicht in dem Sinne gemacht wird, dass durch ein überschaubares Invest auch das verbundene Risiko eines Prozessverlustes überschaubar bleibt.

3. Der Einstieg in eine Fallfinanzierung

„Verlust“ hört der Investor natürlich nicht gerne, und so stellt natürlich diese Frage auch im Zusammenhang mit der Prozessfinanzierung.

Einen Verfahrensverlust möglichst zu vermeiden, steht als Aufgabe bereits ganz am Anfang bei der Auswahl der angebotenen Fälle. Hier gilt es, die „Rosinen zu picken“, wie der Volksmund sagt. Diese Aufgabe übernimmt das AEQUIFIN-Team, indem aussichtslose und offensichtlich schwer durchsetzbare Ansprüche gar nicht erst auf die Plattform gelassen werden. Die Erfahrungen zeigen, dass nur ein bis zwei von zehn angebotenen Fällen diesen ersten Filter schaffen. Mit einer solchen Vorauswahl wird der Grundstein für eine erfolgreiche Durchsetzung und rentable Investition gelegt.

Die zweite und wesentliche Prüfung erfolgt durch den Rechtsanwalt des Anspruchsinhabers. Dieser muss zwingend zum Schluss kommen, dass überwiegende Erfolgsaussichten für eine gerichtliche Durchsetzung des Falls bestehen. Seine rechtlichen Bewertungen und Ergebnisse stellt er auf der Plattform dar.

An diesem Punkt kommt der Investor ins Spiel. Er wird sich den Fall und die bereit gestellten Dokumente und Informationen anschauen und sich selbst ein Bild machen. Ist das Anliegen des Klägers nachvollziehbar und plausibel? Sind die Argumente des Rechtsanwalts überzeugend? Um eine solche Prüfung des Falls für sich zu machen, muss man kein Jurist sein. Die Kriterien, einen Fall in einer Gesamtschau positiv oder negativ zu beurteilen sind individuell. Je nach Charakter und Veranlagung wird ein Investor eher nach seinem Bauchgefühl, ein anderer weniger emotional und nur aufgrund der Fakten entscheiden. Ein richtig oder falsch gibt es hier nicht.

Letztlich trifft der Investor seine Entscheidungen selbst, was auch die Betragshöhe seines Einstiegs und die von ihm geforderte Erfolgsquote angeht. Das einzigartige AEQUIFIN Quotenbalancing gibt zum Letzterem einen Rahmen und eine transparente Ermittlung der finalen Beteiligungsquote aller Investoren. Weitere Informationen finden sich hier.

Somit hat der Investor – Zwischenfazit Nr.2 – auf der Plattform in der Entscheidungsphase alles in der Hand und wird damit Schritt für Schritt zum Teil des Teams, das eine berechtigte Forderung zu einer erfolgreichen Durchsetzung verhilft.

4. Eine Frage der Rendite

Für die meisten Investoren dürfte allerdings die Frage der möglichen Rendite die entscheidende sein. Hier lohnt sich zunächst ein vergleichender Blick auf die Alternativen.

Tages- wie Festgeld wird im Frühjahr 2026 mit 1,5% bis 3,0% verzinst, wobei regelmäßig ein Umschichten nach Ablauf der Lockangebote für einen höheren Zinssatz als durchschnittlich 1,2% notwendig ist.

Breit gestreute Aktienfonds und EFTs haben im starken Aktienjahr 2025 eine Rendite von ca. 8% bis 15% erwirtschaftet, Immobilienfonds lagen mit 2-4% weit dahinter.

Die auf der AEQUIFIN-Plattform angebotenen Fälle bieten eine Erfolgsbeteiligung von 30% bis 40% von der erstrittenen Klagesumme, das heißt vom tatsächlichen, eingebrachten Ertrag. Von diesem werden zunächst noch eventuelle Rechtsverfolgungskosten (die nicht von der Beklagtenseite gezahlt werden) gezahlt sowie die Gebühren der Plattform abgezogen.

Ein Beispiel:

Für die gerichtliche Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs in Höhe von 1 Mio.€ wird ein Sponsoring von 50.000€ benötigt, von denen der Investor 10.000€ gegen eine Erfolgsbeteiligung von 30% übernimmt. In der ersten Instanz wird der Fall gegen eine Zahlung von 800.000€ verglichen, jede Prozesspartei trägt ihre Kosten (für den Kläger 30.000€) selbst.

Daraus ergibt sich folgende Beispielrechnung: Von den 800.000€ erhalten die Sponsoren 30%, das heißt 240.000€. Davon werden 10% (24.000€) an Plattformgebühren abgezogen.

Der Investor erhält vom verbleibenden Anteil ein Fünftel (10.000€ Invest von 50.000€ Gesamtsponsoring), also 43.200€.
Setzt man hier vom verbleibenden Anteil die durchschnittliche Laufzeit eines landgerichtlichen Verfahrens von zwei Jahren an, so ergibt sich eine Vervierfachung des eingesetzten Sponsorings (4,3x – Multiple).

Eventuelle Kostenerstattungen werden für dieses Beispiel außen vor gelassen.

5. Hohe Rendite gleich hohes Risiko?

„Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“, so lautet eine alte Weisheit, die auch heute in ihrem wahren Kern weiterhin Bestand hat. Denn in der Tat, wer vor Gericht zieht, delegiert die Entscheidung über sein Recht oder Unrecht in die Hand eines Dritten, – des Richters. Ebenso ist meistens nicht genau vorhersehbar, wie sich die Beklagtenseite im Prozess verhalten wird. Ist sie vergleichsbereit oder „mauert“ sie und spielt auf Zeit und damit mit den Nerven des Klägers? Dennoch, diese Risiken sind bis zu einem gewissen Grad durch geschicktes Agieren des Klägeranwalts und ein helfendes Monitoring der Finanzierungsplattform beherrschbar. Die Erfahrung zeigt, dass nur eines von 10 finanzierten Verfahren vollständig verloren wird und damit zu einem Totalverlust wird. Die allermeisten Klagen werden verglichen, so wie im Beispiel oben gezeigt. Für den Investor bedeutet dies, dass ein Totalverlust seines Invests zwar nicht ausgeschlossen werden kann, aber eher die Ausnahme darstellt. In der Realität kann sich der Prozess (insb. wenn die Beklagtenseite in Berufung geht) länger hinziehen und der Ertrag eines Vergleichs geringer ausfallen als geplant. Die Chance einer außergewöhnlich hohen Rendite macht diese Risiken jedoch mehr als wett.

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6. Welcher Fall eignet sich für eine private Investition?

Ob eine Anspruchsdurchsetzung erfolgreich und für einen Investor ertragsreich ist, hängt von vielen Faktoren ab. Folgende Kriterien sind gute Anhaltspunkte:

  • Kann der Schuldner den Anspruch bezahlen, ist er solvent genug?
  • Ist der Anspruch plausibel und seine Geschichte nachvollziehbar?
  • Kann der Kläger seinen Anspruch durch Dokumente uä beweisen?
  • Hat der Anwalt die Sache gut aufbereitet und verständlich erklärt?
  • Kann ich mich selbst mit dem Anspruch identifizieren, das heißt, glaube ich selbst, dass der Kläger Recht hat und Recht bekommen müsste?

7. Fazit

In die Rechtsdurchsetzung eines Dritten zu investieren ist nicht Mainstream. Wichtig ist die richtige Auswahl von vorgeschlagenen Fällen, was zunächst die AEQUIFIN-Plattform übernimmt. Richtig ist, sich ferner eine eigene Meinung zu bilden und dem eigenen Rechtsgefühl zu folgen. Das Risiko eines Totalverlustes ist überschaubar, jedoch sollte man nur Geld investieren, das man nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, denn die Länge eines Prozesses ist in der Regel schwer vorhersehbar. Wer also bereit ist, seinen Teil zur Durchsetzung des Rechts eines anderen einzusetzen, unternehmerischen Spaß hat, einen Prozess zu verfolgen und bereit ist, sein Geld dort zu investieren, wo es wenige tun – für den ist die Finanzierung von Prozessen gegen Erfolgsbeteiligung genau das Richtige.

Mein Tipp: lieber das eigene Kapital auf zwei oder drei Prozesse aufteilen. Das verringert das Risiko, schmälert nicht die Ertragschancen und nimmt den Investor mehrfach mit auf eine spannende Reise als Teil des Teams „Prozessfinanzierung“.

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