
Warum die Kanzlei Rotter für Multi Family Offices, Asset Allocator und Vermögensverwalter?
Die Kanzlei Rotter in Zusammenarbeit mit AEQUIFIN entlasten Sie. Langjährige, vertrauensvolle Mandantenbeziehungen bleiben erhalten, wenn sich der Partner in Vermögensangelegenheiten kaufmännisch für die Durchsetzung eventueller Ansprüche einsetzt. Dieses Ziel können Sie in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Rotter und durch eine professionelle Vermittlung maßgeschneiderter Prozessfinanzierung über die AEQUIFIN-Plattform erreichen. Darüber hinaus bietet Ihnen AEQUIFIN eine vollumfängliche kaufmännischer Unterstützung sowie Vorbereitung der Unterlagen und der Kommunikation unter Mitwirkung weiterer Spezialisten (Kommunikationsagenturen, Sachverständige) an.
- Kanzleigründung im Jahr 1998
- Ausschließliche Vertretung von institutionellen Investoren / privaten Kapitalanlegern und Bankkunden
- Langjährige internationale Zusammenarbeit mit anderen führenden Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht als Gründungspartner des Anwaltsnetzwerks WIN (World Investor Lawyer Network)
- Außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung in komplexen bank- und kapitalmarktrechtlichen Fallgestaltungen
- Langjährige Erfahrung und Expertise bei Fallgestaltungen mit einer großen Zahl an Geschädigten JUVE Handbuch 2015 – 2020: Besonders empfohlene Kanzlei für Kapitalanlageprozesse
- Höchster wissenschaftlicher Standard ist bei der Mandatsbearbeitung ebenso selbstverständlich wie leidenschaftliches Engagement und wirtschaftliches Verständnis
- Anhörung und Beteiligung bei Gesetzgebungsvorhaben (u. a. 4. Finanzmarktförderungsgesetz, Spruchverfahrensgesetz, Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz)
- Klaus Rotter war 2001/2002 als Sachverständiger Mitglied in der Regierungskommission Corporate Governance und ist aktuell Mitglied des Gesetzgebungsausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV
- Wissenschaftliche Tätigkeit durch Veröffentlichung von Aufsätzen zum Bank- und Kapitalmarktrecht sowie durch Buchpublikationen (u.a. Ad-hoc-Publizität - Handbuch der Rechte und Pflichten von börsennotierten Unternehmen und Kapitalanlegern, C. H. Beck, München, Beck´sches Mandatshandbuch – Bankrecht, C. H. Beck, München, 2. Auflage 2019)
- Klaus Rotter tritt regelmäßig mit Richtern des Bundesgerichtshofs als Referent bei Anbietern bank- und kapitalmarktrechtlicher Seminare auf (u.a. WM Seminare, Euroforum, Forum-Institut, RWS-Verlag)
- Zahlreiche Auszeichnungen auf Grundlage von Befragungen von Rechtsanwälten und Inhouse-Juristen:
- Magazin Brandeins, Mai 2020: Auszeichnung als eine der besten Wirtschaftskanzleien (einzige Kanzlei innerhalb der Bestenliste, die ausschließlich auf Kapitalanleger- bzw. Bankkundenseite tätig ist)
- Handbuch Kanzleien in Deutschland, 2014: „Aufgrund der zahlreichen erfolgreich geführten Verfahren vor dem BGH und dem EuGH ist die Münchener Kanzlei nunmehr bundesweit führend in der Musterklägervertretung im Kapitalanlagerecht“
- JUVE Handbuch 2013/2014: „Eine im Kapitalanlagerecht häufig empfohlene Kanzlei, die sich mit ihren Erfolgen in den Kapitalanlagemusterverfahren vor dem BGH einen starken Ruf erarbeitete, von dem sie sichtbar profitiert.“
Materiell-rechtlich stehen aktuell folgende Anspruchsgegner im Fokus:
EY
- Haftung nach § 826 BGB sowie §§ 823 Abs. 2 BGB, 332 HGB für fehlerhafte Testate in den vergangenen Jahren
- Ein Prüfer haftet nach § 826 BGB für fehlerhafte Testate oder sonstige bei der Prüfung abgegebene Erklärungen, wenn er leichtfertiges oder gewissenloses Verhalten zeigt, etwa, wenn er einem Testat nachlässige Ermittlungen oder Angaben „ins Blau hinein“ zugrunde legt (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 12. März 2020, VII ZR 236/19)
(Ex-) Vorstände
- Haftung nach § 826 BGB für falsche und/oder unterlassene Ad-hoc Mitteilungen
- Vorstandshaftung bei bewusst falschen Ad-hoc-Meldungen etabliert (Infomatec, s.o. unsere Grundsatzurteile, BGH, Urteil vom 19.Juli 2004, II ZR 402/02)
Anmeldung der Forderungen als Schadensersatz im Insolvenzverfahren
- Haftung des Unternehmens gem. § 97, 98 WpHG, § 826 BGB
- Anmeldung der Insolvenzforderung im Rahmen der Schadensminderungspflicht gem. § 254 BGB auch erforderlich (BGH, Urteil vom 25.11.2014, XI ZR 169/13)
- Durch möglicherweise bedeutende Erlöse aus den Veräußerungsgeschäften des Insolvenzverwalters und der erfolgreichen Geltendmachung von Schadensersatz- und Anfechtungsansprüchen gegen Dritte ergeben sich erfolgsversprechende Möglichkeiten, einen beträchtlichen Teil Ihrer Schäden im Insolvenzverfahren zu minimieren
- Gebühren der Anmeldung und Vertretung bei Insolvenzverfahren durch eine Finanzierungslösung auf der AEQUIFIN-Plattform abgedeckt
- Das Insolvenzgericht hat zur Anmeldung eine Frist bis zum 26. Oktober 2020 gesetzt
Neuartiger Ansatz gegenüber einem Haftungsgegner
- Gegner muss noch ungenannt bleiben
- Vergleichspotential durch Reputationsverlust
- Haftung eines bonitätsstarken Dritten insbesondere nach § 826 BGB
- Weitere Informationen gerne gegen Vertraulichkeitserklärung (NDA)
Prozessual stehen folgende Instrumente zur Verfügung:
- Einzelklagen in Deutschland und/oder Österreich (Braun, Marsalek)
- Musterverfahren nach KapMuG
- Musterfeststellungsklage gem. §§ 606 ff.
- Informationsgewinnung durch Einsicht in strafrechtliche Ermittlungsakten (§ 406e StPO)
Warum Prozessfinanzierung über die AEQUIFIN-Plattform für Multi Family Offices, Asset Allocator und Vermögensverwalter?
Derzeit ist der Markt für Prozessfinanzierung unübersichtlich. Verhandlungen mit Prozessfinanzierungsunternehmen sind vertraulich und die Preis- und Vertragsgestaltung sehr individuell. Unternehmen, die Prozessfinanzierungen nur gelegentlich in Anspruch nehmen, fehlt oft das Know-how für Verhandlungen. Anwaltskanzleien können dies nur begrenzt kompensieren. Sie können zwar aufklären, unter welchen Umständen bei pauschal beschriebenen Erfolgsbeteiligungen, wie sie derzeit am Markt im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen angeboten werden, erhebliche Kostenrisiken beim Kläger verbleiben. Ob die Höhe der Erfolgsbeteiligung angemessen ist, kann aber kaum für Mandanten fair beurteilt werden.
- Transparenter Marktpreis für die Erfolgsbeteiligung von Prozessfinanzierern
- Schnelle Preisfindung durch Bieterverfahren für die Entscheidungsfindung, ob Selbstfinanzierung oder Finanzierung über Dritte
- Nachvollziehbare Dokumentation der Marktpreisfindung, ähnlich wie bei einer Ausschreibung
- Auf Bonitätsoptimierung angelegte Prozesse und Abläufe
- Sehr bonitätsorientierte Prozessfinanzierung, um beim Anspruchsinhaber ein mögliches verbleibendes Kostenrisiko zu minimieren (z.b. Abgabe von belastbaren Garantien)
- Proaktive Initiative für ihre Kunden, bevor diese mit anderen Anwälten rechtliche Verfahren beginnen
- Statt Mitsprache von Prozessfinanzierern bei Prozessstrategie kann eine kaufmännische bzw. wirtschaftliche Regelung getroffen werden (z.B. im Rahmen des AEQUIFIN Sponsorenschutz)
- Sie können bei der Auswahl des Prozessfinanzierers mitwirken, möglicherweise eigene Finanzierungsmittel in einer Ausschreibung stellen und so am Prozesserfolg beteiligt sein
Mandatierung der Kanzlei Rotter mit einem Auftrag, Prozessfinanzierung auf der AEQUIFIN-Plattform auszuschreiben.
Vollmacht für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen und den Erhalt einer Prozessfinanzierung von Ihren Kunden einholen
- Vollmacht, Prozessfinanzierungsverträge über die AEQUIFIN-Plattform abzuschließen
- Vollmacht, mit der Kanzlei Rotter eine Mandatsvereinbarung vorzubereiten
Als Bevollmächtigter auf der Plattform registrieren
Mandatierung der Kanzlei Rotter durch Ihren Kunden oder mittels Vollmacht
- Auftrag, Prozessfinanzierung auf der AEQUIFIN-Plattform auszuschreiben
- Zusätzliche kaufmännische Projektunterstützung durch AEQUIFIN möglich
Als Bevollmächtigter die Finanzierung vereinbaren
- Nutzung von Sonderkonditionen der Kanzlei Rotter abweichend von AGB
- Festlegung einer Finanzierungsstrategie und eines ersten Angebotes zur Erfolgsbeteiligung von Prozessfinanzierern mit der Kanzlei Rotter und AEQUIFIN
- Zusammenfassen von Kunden in Finanzierungspaketen: Nutzen von Kostendegression, dennoch Einzelvertretung vor Gericht
Laufende Kommunikation verantworten
- Kunden durch oder über die AEQUIFIN-Plattform informieren
- Zusätzliche kaufmännische und kommunikative Projektunterstützung durch AEQUIFIN möglich