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Erfolgreiche Prozessfinanzierung und positives Grundurteil des OLG München

Freistaat Bayern muss für unverhältnismäßige Verbraucherwarnung haften.


Grünwald, 1. Februar 2023

Im Schadensersatzprozess gegen den Freistaat Bayern wegen einer rechtswidrigen Verbraucherwarnung gegen den Metzgereibetrieb Sieber konnten zwei wichtige Etappenziele erfolgreich erreicht werden.

OLG-Urteil: Freistaat Bayern haftet für fehlerhafte Verbraucherwarnung und Produktionsstillegung

Das Oberlandesgericht München hat im Berufungsverfahren geurteilt, dass der Freistaat Bayern zwei Drittel des Schadens zu tragen hat, der durch eine Verbraucherwarnung vor allen Produkten des mittelständischen Metzgereibetriebs Sieber und insbesondere darauf folgende Anordnungen zum Rückruf aller Produkte und der Einstellung der Produktion entstanden ist. Die Firma Sieber musste wenige Tage danach den Betrieb einstellen und Insolvenz anmelden. Das Oberlandesgericht hob damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts München auf, das den Freistaat von jeglicher Haftung freigesprochen hatte.

Das OLG München hat den Beklagten bereits zu Zahlung eines Teilbetrags i.H.v. Ca. 28.600 Euro verurteilt. Hinsichtlich der weiter eingeklagten rund 11 Mio. Euro wurde die Sache an das Landgericht München zur Ermittlung der konkreten Schadenshöhe zurückverwiesen.

Der Kläger und Insolvenzverwalter Dr. Josef Hingerl bewertet das Urteil als wichtigen Schritt, um die Insolvenz endgültig im Sinne der Gläubiger abzuwickeln:

„Das Urteil beruht darauf, dass völlig undifferenziert vor allen Produkten der Firma Sieber gewarnt wurde, obwohl Produktkategorien wie in in der Packung nachpasteurisierte Produkte weiter hätten vertrieben werden können. Hätte sich der Freistaat Bayern richtig verhalten, hätte die Insolvenz verhindert werden können.“

Der Prozessbevollmächtigte des Klägers, der renommierte Lebensmittelrechtler Prof. Andreas Meisterernst, sieht das Urteil als klare Niederlage für den Freistaat Bayern:

„Im Prozess hat sich der Freistaat Bayern auf den Standpunkt gestellt, er hätte nicht klären müssen, welche Produkte die Firma Sieber überhaupt herstellt und vertreibt. Das OLG München hat dies hingegen als klare Amtspflichtverletzung eingestuft. Es ist nicht zulässig, unbesehen vor allen Produkten einer Firma zu warnen, ohne wenigstens einmal zu fragen, um was für Produkte es sich überhaupt handelt.“

Erfolgreiche Finanzierung mit spannendem Finish

Bereits vor Verkündung des Urteils konnte Insolvenzverwalter Dr. Hingerl mithilfe der Prozessfinanzierungsplattform AEQUIFIN (www.aequifin.com) die Finanzierung des weiteren Verfahrens einschließlich einer möglichen Revision beim Bundesgerichtshof sicherstellen. In einem öffentlichen Internet-Bieterverfahren konnten Sponsorings i. H. V. mehr als 370.000 Euro für den Rechtsfall eingesammelt werden. Im Gegenzug für ihre Finanzierungszusage erhalten die rund 60 Sponsoren einen prozentualen Anteil an einem möglichen Prozesserlös.

Für viele der Sponsoren, darunter auch zahlreiche Juristen, steht jedoch vor allem die gerichtliche Klärung der Rechtsfrage im Vordergrund, dass staatliche Behörden bei aller berechtigter Sorge um die Gesundheit der Menschen auch zu gründlicher Prüfung und Wahrung der Verhältnismäßigkeit gegenüber betroffenen Unternehmen verpflichtet sind. Geschieht bei dieser Abwägung ein Fehler, ist der Staat zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.

Frank-Martin Binder, Geschäftsführer von AEQUIFIN, sieht in der Unterstützung von Rechtsklärung die zentrale Aufgabe der Prozessfinanzierungsplattform:

„Vertrauen in das Rechtssystem ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Stabilität und den Fortbestand einer freien und demokratischen Gesellschaft. Prozessfinanzierung über eine Plattform wie AEQUIFIN trägt dazu bei, indem sie die gerichtliche Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen ermöglicht. Dafür war das äußerst sorgfältige und faire Berufungsverfahren am OLG München ein hervorragendes Beispiel.“

Das Quotenbalancing zum Fall war an Spannung kaum zu überbieten. Auf der AEQUIFIN-Plattform registrierte Sponsoren gaben Gebote in Höhe von rund 450.000 Euro ab, weit mehr als die benötigten 373.918 Euro. Welche Gebote letztendlich zum Zug kamen, entschied sich erst in allerletzter Minute, als mehrere Sponsoren ihre geforderte Mindestquote zum Teil deutlich senkten. Die AEQUIFIN-Quote reduzierte sich so kurz vor Schluss von 40 auf 30 Prozent.

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