Fairness im Geschäftsgebaren 
Anspruch auf Finders Fee


 

Mit dieser Klage geht es um eine von der Klägerin geltend gemachte Finders Fee für die von ihr nachgewiesene Investitionsmöglichkeit. Diese nutzte der Beklagte, indem er in mehreren Tranchen Aktien an einem Unternehmen erwarb.

Die Klägerin war in diesem Unternehmen als Interimsmanagerin tätig, verantwortlich u.a. für neue Geschäftsbereiche und die Hebung von deren Innovationspotenzial. Der Einblick in das Potenzial des Unternehmens veranlasste sie, sich an potenziell geeignete Investoren zu wenden. Aus diesem Grund wurde sie als Ansprechpartnerin für ein potentielles attraktives Investment dem Beklagten durch einen gemeinsamen Bekannten und Zeugen empfohlen. Aufgrund dieser Empfehlung und weiterer Aktivitäten seitens der Klägerin erwarb der Beklagte in den folgenden 2 Jahren schrittweise knapp 30% an dem börsennotierten Unternehmen und wurde damit größter Aktionär. Mit dieser Klage geht es um eine der Klägerin zustehende Nachweisprovision (Finder´s Fee), welche durch den Nachweis dieser Investitionsmöglichkeit zustande kam.

 

 

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