
Bombenfund im Garten einer Münchner Rentnerin. Muss sie den Riesen-Schaden bezahlen?
Ein Fall mit grundsätzlicher Bedeutung: Die Münchnerin will mit Hilfe von Rechtsanwalt Dr. Florian Englert vor Gericht klären, dass die Bundesrepublik Deutschland für Schäden durch Kampfmittel aus Wehrmachtsbeständen haftet.
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Worum es geht
Im März 2017 wurden im Garten der Münchner Rentnerin Melitta Meinberger insgesamt ca. 14 Tonnen Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg entdeckt und auf Anordnung entsprechend geräumt. Es handelte sich um einen verborgenen Löschteich mit ca. 5 Meter Tiefe, welcher mit Kampfmitteln gefüllt und anschließend mit Erde verfüllt worden ist. Durch die Räumung wurde der Garten abgegraben und ein Teil der Terrasse des Wohnhauses abgerissen. Die Bundesrepublik Deutschland soll nun als Eigentümerin der Munition auf Wiederherstellung des Grundstücks und Schadenersatz in Höhe von insgesamt 100.000 Euro verklagt werden.
Die Klage hat grundsätzliche Bedeutung: Die BRD ist als Eigentümerin der dort gefundenen Kampfmittel zu deren Beseitigung verpflichtet. Die Eigentümerstellung ergibt sich dabei aus der Herkunft der Kampfmittel, welche ausnahmslos aus einer ehemaligen Kaserne stammen (Wehrmachts- und Raubmunition). Bundesweit ist dies kein Einzelfall (wenn auch nicht in dieser Konzentration) und verursacht insgesamt große Schäden und Verzögerungen. Ein Grundsatzurteil im zivilrechtlichen Bereich, welches die BRD zur Zahlung von Schadensersatz verpflichten würde, könnte das Kostenrisiko für viele Bauprojekte minimieren. Im Verwaltungsrecht ist bereits etabliert, dass die BRD zu bezahlen hat.
Video: Rechtsanwalt Dr. Florian Englert beantwortet Fragen zum Fall