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Großmetzgerei Sieber: Entscheidet jetzt der BGH?

Wird der Fall „Haftung des Freistaates Bayern für rechtswidrige Verbraucherwarnung“ vor dem Bundesgerichtshof verhandelt?


Das OLG München hatte im Januar 2023 in der Schadenersatzklage der Großmetzgerei Sieber, vertreten durch den Insolvenzverwalter Dr. Hingerl, gegen den Freistaat Bayern im Januar 2023 zugunsten des Klägers entschieden. Obwohl das OLG keine Revision zum BGH zugelassen hat, will der Freistaat Bayern nicht akzeptieren, dass er für den entstandenen Schaden haften muss und legte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein.

Für die Begründung dieser Nichtzulassungsbeschwerde nahmen sich die Anwälte des Freistaats viel Zeit. Mehrfach beantragten sie eine Verlängerung der Frist für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde.

Insolvenzverwalter Dr. Hingerl hält die Argumente des Freistaats für nicht stichhaltig und beauftragte die BGH-Rechtsanwaltskanzlei Toussaint & Schmitt mit der Erwiderung auf die Nichtzulassungsbeschwerde. Um Nachteile für den Fall zu vermeiden, dass der Freistaat Bayern mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde dennoch Erfolg haben sollte, entschied sich der Kläger, ebenfalls eine Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen.

Sowohl die Erwiderung auf die Zulassungsbeschwerde als auch die eigene Nichtzulassungsbeschwerde wurden heute in den sicheren Datenraum zum Fall bereitgestellt (Zum Fall).

Eigentlich könnte der BGH jetzt tätig werden, so BGH-Anwalt Dr. Toussaint. Allerdings sei nicht auszuschließen, dass das Gericht zunächst eine Stellungnahme der Gegenpartei abwartet.

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